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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Die Nachfrage nach Schiffstransporten hielt sich vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der ... weiter lesen
Kann ich mich gegen die Kündigung meines Bausparvertrages durch meine Bausparkasse erfolgreich wehren? Diese Frage stellen sich aktuell Tausende von Kunden von Bausparkassen, die in den letzten Wochen und Monaten unerfreuliche Post von Ihrer Bausparkasse erhalten haben. Bausparkassen versuchen sich durch die Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge von „teuren“ Kunden zu trennen. Teilweise verfügen Kunden über Verträge, die viele Jahre, teilweise Jahrzehnte laufen und zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, als Bausparern noch sehr hohe Zinsen versprochen worden sind. Diese Zinsversprechen belasten nun die Bausparkassen in der heutigen Zeit, in welcher die Zinsen niedrig sind. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ziel der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Führung. Die Gründungsgesellschafter hatten zur Finanzierung einen Kredit aufgenommen und in dem der finanzierenden Bank vorliegenden Gesellschaftsvertrag war vorgesehen, dass die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und quotal, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, haften sollten. Die Geschäftsbank kündigte die Darlehen wegen Zahlungseinstellung und das Insolvenzverfahren über das Kapital der GbR wurde eröffnet. Der ... weiter lesen
Bonitätsanleihen und CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht sind ins Visier der Finanzaufsicht BaFin gerückt. Das Verbot für Bonitätsanleihen für private Anleger ist zwar vorerst vom Tisch, kann aber in einem halben Jahr auch wieder aktuell werden. Vor einigen Wochen hatte die BaFin noch ein Verbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger erwogen. Die Begründung: Für private Anleger seien diese Finanzprodukte zu komplex, zu intransparent und zu riskant. Das hat die Zertifikatebranche offenbar aufgeschreckt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den ... weiter lesen
Aktuell befinden sich zahlreiche geschlossene Immobilienfonds in ganz Deutschland in existenzgefährdender wirtschaftlicher Lage. Als Reaktion hierauf werden Sanierungsbemühungen entfaltet, in deren Zuge betroffene Anleger häufig zu „Nachschusszahlungen" aufgefordert und für den Fall der Nichterbringung entsprechender Leistungen mit gerichtlicher Beitreibung oder mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht werden. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 25.01.2011 - II ZR 122/09 in dem ihm in dem konkreten Einzelfall vorgelegten Sachverhalt entschieden, dass ein Anleger nicht aus einer solchen Publikumsgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Stärkung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung tritt mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf eine neue Stufe. Neben der Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern soll auch der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht worden sein. Ab dem 01.11.2012 müssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden und Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden. Ab den 01.11.2012 sollen alle Bankberater auf ihre ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Postbank im September 2000 ein Girokonto der Republikaner nicht unter Berufung auf deren politische Zielrichtung oder einen ihr bei Fortführung des Kontos drohenden Imageschaden kündigen durfte. Ein Landesverband der Republikaner unterhielt bei der Postbank seit mehreren Jahren ein Girokonto. Im August und September 2000 wurde in der Presse über die Geschäftsverbindungen der Postbank zu "rechtsextremen" Parteien berichtet. Daraufhin kündigte die Postbank am 12. September 2000 gemäß Nr. 19 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Girokonto mit der Begründung, es bestehe kein Interesse an einer Fortführung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern. ... weiter lesen
Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15). Die Frau hat sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer im Jahr 1999 geschlossenen Bausparverträge zur Wehr gesetzt. Die Verträge waren im Jahr 2001 zuteilungsreif. Die Bausparerin nahm aber kein Bauspardarlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent plus einen Bonuszins. Die Zinslast wurde der Bausparkasse offenbar zu groß und so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der jüngsten Vergangenheit forderten Fondsgesellschaften, welche auf den Betrieb eines Containerschiffes als Gesellschaftszweck ausgerichtet sind, gegenüber ihren Anlegern vermehrt die Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen. Zwei dieser Fälle lagen dem Bundesgerichtshof vor, der sie dem Anschein nach im Sinne der Anleger entschied (Urteile des BGH vom 12.03.2013, noch nicht veröffentlicht: II ZR 73/11 und II ZR 74/11). So sind Fondsgesellschaften eines Schiffsfonds als GmbH & Co. KG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So solle eine Haftung auch fpr solche Verbindlichkeiten bestehen die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden sind. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Im vorliegenden Fall war Zweck der GbR die ... weiter lesen