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Rechtsanwalt in Essen - Unterhaltsrecht
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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof (BGH) - XI ZR 108/09- hat in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich einer in der Praxis recht häufigen Fallgestaltung klargestellt, dass bei Aufgabe und Beendigung eines Erwerbstätigkeit während der Ehe sich dieses nach der Ehe auch dann als ehebedingter Nachteil darstellt, wenn der andere Ehepartner damit nicht einverstanden war.
I. Nachehelicher Unterhalt allgemein
Wenn nach der Scheidung um den nachehelichen Unterhalt gestritten wird, kommt es zumeist darauf an, ob der den Unterhalt Begehrende überhaupt durch die Ehe einen sogenannten ehebedingten Nachteil erlitten hat:
Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt ist bekanntlich seit ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.10.2009 ( XII ZR 146/08 ) einer Gymnasiallehrerin nach 13-jähriger Ehe einen unbefristeten Unterhalt von EUR 500 monatlich zugesprochen. Das aktuelle Einkommen der Ehefrau beträgt EUR 3200 brutto, während der Ehemann rund EUR 5500 netto erzielt.
Schon zu Beginn der Ehe 1993 hatte die Ehefrau nicht als Lehrerin, sondern als Texterin gearbeitet. Trotz der Betreuung des heute 15-jährigen Sohnes konnte Sie zuletzt als Texterin rund EUR 2500 netto erzielen. Im Jahre 2000 kündigte sie ihren Arbeitsvertrag, weil die Familie nach Brüssel umzog.
In der Zeit von 2000 (Umzug nach Brüssel) bis 2005 hatte die Ehefrau weder als Lehrerin, noch als Texterin ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zur Frage des Betreuungsunterhaltes über das 3te Lebensjahr des Kindes hinaus erneut dem alten „Altersphasenmodell" eine Absage erteilt. (BGH XII ZR 3/09).
I. Rechtliche Ausgangslage
Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
1. Trennungsunterhalt
Im Rahmen des Trennungsunterhalts war und ist die Frage leicht zu beantworten: ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr das zweite. Mal innerhalb recht kurzer Zeit klargestellt, dass ab dem 3ten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes der alleinerziehende Elternteil grundsätzlich für sich selber sorgen muss (BGH XII ZR 94/09).
I. Rechtliche Ausgangslage
Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
1. Trennungsunterhalt
Im Rahmen des ... weiter lesen
Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt a. Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen.
"Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:
* Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige, * Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige, * Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach ... weiter lesen
Kassel (jur). Einkünfte als Gesellschafter oder Kommanditist eines Unternehmens sind beim Elterngeld zweifach zu berücksichtigen. Sie erhöhen das für die Berechnung des Elterngeldes maßgebliche Einkommen, werden im Elterngeldbezug aber auch als Einkommen angerechnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 26. März 2014 in Kassel (Az.: B 10 EG 4/13 R).
Die Klägerin hatte im Mai 2008 ein Kind bekommen und danach ihre Arbeit als Kauffrau bei einer Grundstücksgesellschaft von einer vollen Stelle auf zehn Stunden pro Woche reduziert. Zudem war die Kauffrau als Kommanditistin an drei weiteren Unternehmen beteiligt.
Im Streit um die Höhe des Elterngeldes stellte das BSG nun klar, ... weiter lesen
Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher. Rechtsanwalt Sebastian Windisch Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & ... weiter lesen
Das OLG Düsseldorf wird aller Vorrausicht nach zum 30.11.2010 die Düsseldorfer Tabelle für 2011 wie üblich turnusmäßig anpassen: Eine Änderung kann wohl als sicher prognostiziert werden: Die Veränderung der Sätze zum Selbstbehalt.
Das OLG Frankfurt a.M. hatte bereits jüngst eine leichte Erhöhung des Selbstbehaltsätze zum 01.01.2011 beschlossen. Es wird nun konkret erwartet, dass das OLG Düsseldorf dies aufgreifen wird und die Sätze zum Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle anheben wird.
Sollte die Düsseldorfer Tabelle den Vorgaben des OLG Frankfurt folgen, würden sich die Beträge wie folgt darstellen:
Mindestselbstbehalt: 950 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG entschied mit seinem Beschluss vom 29.05.2013 (Az.: 2 WF 98/13), dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringern soll, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe. Das OLG ging davon aus, dass der Antragsteller einen bestimmten monatlichen Bedarf habe, da seine Lebenssituation eben nicht der eines Kindes im Haushalt der Eltern, sondern der eines Kindes mit eigenem Haushalt vergleichbar sei. Dem soll auch nicht entgegenstehen, dass er kostenfrei, d.h. ohne ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Auch bei einer fehlenden Berufsausbildung und einer nicht-deutschen Herkunft besteht eine reale Beschäftigungschance, so dass arbeitslosen Vätern oder Müttern zur Zahlung ihres Kindesunterhalts eine Jobsuche zuzumuten ist. Weise der arbeitslose Elternteil dann keine ausreichenden Bewerbungsbemühungen nach, könne für die zu leistenden Unterhaltszahlungen ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 185/12).
Im konkreten Fall hatte ein in Marburg lebender türkischer Vater für seinen neunjährigen Sohn keinen Unterhalt gezahlt. Der seit ... weiter lesen
Im Unterhaltsrecht, genauer bei der Frage des Kindesunterhaltes, taucht immer wieder die Frage auf, welche Rechtslage gilt, wenn das minderjährige Kind nunmehr volljährig wird: Gilt der bisherige Unterhaltstitel (Unterhaltsurteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) fort oder muss das volljährig gewordene Kind sich einen neuen Titel besorgen bzw. ist das zumindest sinnvoll ?
I. Grundsätzliche Rechtslage
Entgegen landläufiger Meinung beendet die Volljährigkeit die Wirksamkeit des Unterhalstitels, welcher noch aus der Zeit des Minderjährigkeit stammt, zunächst nicht:
Zutreffend ist zwar, dass sich die gesamte Qualität und damit auch die Berechnungsmethode und Höhe des ... weiter lesen