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Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt.
In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?.
Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt.
NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Kurzfassung
Doppeltes Leid für einen Fußgänger, der von einem Fahrzeug angefahren wird: Die erlittenen Verletzungen werden noch nicht einmal durch Schadensersatz und Schmerzensgeld gelindert. Dies jedenfalls dann nicht, wenn er die Fahrbahn überquert, ohne den fließenden Verkehr zu beobachten.
Das entschied das Landgericht Coburg - und wies die Klage des durch einen Unfall verletzten Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von rund 10.500,-- € ab. Dieser habe gedankenlos die Straße betreten, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten.
Sachverhalt
Der Dezember 2001 wird dem Berufskraftfahrer womöglich ein Leben lang in Erinnerung bleiben: Nachdem er seinen Lkw am ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ - 8 U 82/04 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz.
Die Richter ... weiter lesen
Geblitzt: Fahrverbot
Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob vom Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden könnte, wenn der Betroffene die Geschwindigkeit aufgrund akuter Blasenschwäche überschreitet. Das OLG Hamm ist in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 (4RBs 326/17) der Auffassung, dass diese Frage, ob vom Fahrverbot abgesehen werden könnte, der Bußgeldrichter im Einzelfall zu entscheiden hat.
Der Betroffene hatte im konkreten Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 Km/h überschritten. Die Bußgeldbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an, da der Betroffene bereits vier ... weiter lesen
Ausgangspunkt ist stets die Frage, ob ein in der Europäischen Union (bspw. in Polen oder Tschechien) erworbener Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht nun wesentliche Einschränkungen bei der Anerkennung von ausländischen Führerscheinen, die im Wege des so genannten „Führerschein-Tourismus" erworben wurden.
So hat der EuGH hat am 26.06.2008 zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Erteilung eines ausländischen Führerscheins zur Umgehung deutscher MPU-Vorschriften entschieden, dass nach wie vor grundsätzlich die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die von einem anderen Mitgliedsstaat nach Ablauf der Sperrfrist erteilten ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz
Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen.
Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen.
Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was die ... weiter lesen
Das OLG Hamm (Entscheidung vom 24. Juli 2012 III-2RVS 37/12) hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sobald zwischen der Tat und der Verhandlung über zwei Jahre liegen. Hervorzuheben in dieser Entscheidung ist jedoch, dass nicht die amtsgerichtliche Verhandlung, sondern vielmehr die Rechtsmittelverhandlung zur Berechnung des Zeitraums herangezogen wurde. Das Fahrverbot hat einen spezialpräventiven Charakter, der nach einem Zeitablauf von über 2 Jahren nicht mehr greifen kann. Das OLG betont jedoch, dass etwas anders dann gelten kann, wenn der Betroffene in vorwerfbarer Weise das Verfahren verzögert und erst dadurch den Zeitablauf erwirkt.
Allerdings ... weiter lesen