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Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
WITTMUND/OSTFRIESLAND (DAV). Wenn ein Bauer einen schlecht erkennbaren Weidezaun über eine Straße spannt, muss er einem Autofahrer, der gegen das Hindernis fährt, Schadensersatz zahlen. So entschied das Amtsgerichts Wittmund in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben und dessen Grundsätze nicht nur für Ostfriesland gelten.
Passiert war das Missgeschick einem Urlauber aus dem Saarland, der mit den norddeutschen Usancen nicht recht vertraut war. Er geriet mit seinem Wagen in die nur mit silberner Kunststofffolie versehene ?Falle? und riss sich unter anderem die Dachbox ab. Das Auto wurde erheblich beschädigt.
Die Argumente des beklagten Bauern, ... weiter lesen
Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Wird jemand wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt, kann ihm zusätzlich unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Im Fall einer Fahrerflucht richtet sich dies nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, wenn zusätzlich ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden ist oder ein bedeutender Fremdsachschaden entstanden ist. Das Gericht kann gemäß § 111a StPO auch bis zur Verkündung des Urteils die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe vorhanden sind, die vermuten lassen, dass die Fahrerlaubnis auch nach Urteil entzogen werden wird.
Über den Fall einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung hatte im Oktober 2010 das Landgericht ... weiter lesen
Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste.
Alkohol
Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Dies hängt einerseits davon ab, wie hoch der Promillewert ist. Maßgeblich ist nicht der Atemalkoholwert, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK). Wird man von der Polizei angehalten, ist man nicht dazu verpflichtet, in das Messgerät zu pusten. Jedoch muss man regelmäßig eine Blutabnahme bei einem Arzt dulden, sofern der Verdacht einer ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben.
Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06).
Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0
Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden
Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen
Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Unfallschaden des Beifahrers
LG München I, Urteil vom 23.08.2004, Az.: 17 O 1089/03
Die Klägerin erlitt als Beifahrerin bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen. Der Unfall ereignete sich auf der Pyhrnautobahn zwischen Linz und Graz. Unmittelbar nach einem Autobahntunnel geriet das vom Ehemann der Klägerin gelenkte Fahrzeug aus ungeklärter Ursache auf die linke Fahrbahnseite, fuhr dort auf den Bodenabsenker der Mittelleitplanke und wurde regelrecht in die Luft katapultiert. Der Wagen schlug auf dem mittleren Grünstreifen auf und prallte schließlich nach 50 m frontal gegen den Metallpfosten eines Autobahnwegweisers. Das Fahrzeug wurde dabei total zerstört, der ... weiter lesen
Köln (DAV). Ein deutscher Unfallgeschädigter kann den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, vor deutschen Gerichten verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 12. September 2005 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az.: 16 U 36/05).
Der Kläger hatte Ende 2003 in den Niederlanden einen Unfall mit einem niederländischen Autofahrer. Vor einem deutschen Amtsgericht verklagte er dessen niederländischen Haftpflichtversicherer auf Zahlung des Schadensersatzes. Das Amtsgericht hielt die Klage für unzulässig, da deutsche Gerichte in internationalen Fällen nicht zuständig wären. Hier gegen wandte sich der ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Der so genannte merkantile Minderwert für einen Unfallwagen fällt bei begehrten ?Exoten? weit geringer aus als bei Durchschnitts-Serienfahrzeugen. Dies hat das Landgericht Erfurt im Fall eines bei einem Autobahn-Unfall beschädigten Ferrari F 50 festgestellt. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht.
In der Entscheidung ging es um eine Kollision mit einem der weltweit begehrten Fahrzeuge, von dem nur 349 Exemplare hergestellt worden sind. Der von seinem Halter geleaste rote Luxus-Sportwagen war erheblich beschädigt worden. Eine Ferrari-Fachwerkstatt brauchte 206 Tage, um das gute Stück wieder aufzubauen. Die ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte.
Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen