VERKEHRSRECHT
Bei überladenem LKW: Vorsicht vor herabfallender Ladung
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BIEDENKOPF (DAV). Wer hinter einem offenkundig überladenen Lastwagen her fährt, sollte gebührenden Abstand zu dem LKW halten. Fallen Teile der Ladung herunter und war dies für den PKW-Fahrer vorhersehbar, muss er sich ein Mitverschulden an entstehenden Schäden zurechnen lassen. So entschied das Amtsgericht Biedenkopf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall war die PKW-Fahrerin bis auf eine Wagenlänge auf den Lastwagen aufgefahren, von dessen Ladefläche wiederholt Erdbrocken fielen. Obwohl einige dieser Klumpen das Auto trafen, überholte die eilige Lenkerin den Laster, wobei weitere Erdbrocken auf ihren Wagen fielen. Den dabei entstandenen Sachschaden in Höhe von 511,29 ? (1.000 DM) verlangte sie später vor Gericht von dem LKW-Halter und dessen Versicherung ersetzt.
Das Gericht folgte ihr zwar nach der Beweisaufnahme in ihrer Argumentation, die behaupteten Schäden seien tatsächlich durch heruntergefallene Erdbrocken entstanden. Allerdings wurde der Klägerin ein Mitverschulden von 50 % aufgebürdet: Es habe - zumal angesichts der offenkundigen Gefahr - kein zwingender Grund bestanden, dicht an den LKW heranzufahren oder diesen zu überholen.
Weiter hieß es in dem Urteil: ?Allein die terminliche Eile, die die Klägerin schildert, ist für sich genommen vielleicht ein Motiv, straßenverkehrsrechtlich aber kein Grund, tatsächlich dicht aufzufahren oder ein Überholmanöver durchzuführen?. Die Frau bekam somit nur 255,65 ? (500 DM) ersetzt.
Amtsgericht Biedenkopf
Urteil vom 10. Oktober 2001
Aktenzeichen: 5 C 450/00
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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