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Naumburg/Berlin (DAV). Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (Az. 10 U 16/06).
Durch ein allzu sorgloses Einfahren eines LKW auf die Autobahn kam es zu einem Unfall zwischen nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Der wesentlich langsamere LKW zwang einen auf der Autobahn fahrenden Autofahrer zu ... weiter lesen
Teil 3: Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher?
Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Fahrverbot Bei Verurteilung oder im Zuge eines Strafbefehls kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich zum einen nach dem entstandenen Schaden und zum anderen danach, ob es im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei Schäden zwischen 200 und 500 € mit einem Monat, bei ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war.
Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf
Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
HILDESHEIM/WITTEN (DAV). Wer illegal parkt, kann bei einem Unfall als Mithaftender zur Rechenschaft gezogen werden. Dies folgt aus zwei Urteilen, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht worden sind.
1) Amtsgericht Hildesheim 2) Amtsgericht Witten
Urteil vom 18. Oktober 2002 Urteil vom 28. November 2002
Aktenzeichen: 19 C 256/02 Aktenzeichen: 3 C 375/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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In einigen Bundesländern – so wie in diesem Fall in Hessen – sind bei der Auswertung von Messungen Privatfirmen beteiligt. Dies spart der Behörde in der Regel Zeit und Geld für die Ausbildung der Messbeamten. Die Vorgehensweise verstößt aber zugleich gegen den Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 6. Januar 2006, wonach die Auswertung der Einsatzfilme ausschließlich durch die örtliche Ordnungsbehörde zu erfolgen hat. Die obergerichtliche Rechtsprechung (wie das OLG Frankfurt oder OLG Naumburg) sieht in diesen Fällen ein Beweisverwertungsverbot. Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Gelnhausen war ebenfalls eine Privatfirma an der Auswertung der elektronischen ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wer auf einem Foto aus dem berüchtigten "Starenkasten" nur ungenau zu erkennen ist, hat gute Chancen, aus dem Verfahren ungeschoren herauszukommen. Die Oberlandesgerichte stellen strenge Anforderungen an die Beweisführung des erkennenden Gerichts, soweit es um die Identifizierung vermeintlicher Raser geht. Dies zeigt ein von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilter Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Die OLG-Richter hatten über die Rechtsbeschwerde eines Mannes zu entscheiden, der auf Grund eines relativ undeutlichen Fahrer-Fotos zu 150 Euro Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Das Amtsgericht hatte Vergleichsfotos zu Hilfe genommen und ... weiter lesen
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung
wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum
Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der wegen
Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer
Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte Erfolg. Die
2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts (AG) und
Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben, da sie die allgemeine
Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Bf verletzen. Die Sache wurde
an das AG zurückverwiesen.
Sachverhalt:
16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis fuhr der Bf mit einem Pkw. In
einer anschließend ... weiter lesen
HERBORN (DAV). Wenn ein Autofahrer vor einer Einmündung den Blinker setzt und abbremst, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass er tatsächlich abbiegt. Fährt der Betreffende dennoch weiter und verursacht einen Unfall, trifft ihn die alleinige Haftung. So entschied das Amtsgericht Herborn in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall hatte die Beklagte einen anderen Fahrer durch ein klassisches Täuschungsmanöver in die Irre geführt: Sie hatte rechts geblinkt, fast abgestoppt - und war dann doch plötzlich weiter gefahren, weil sie sich in der Straße vertan hatte. Dies führte im Kreuzungsbereich zur Kollision, weil der in ... weiter lesen
Berlin (jur). Wer ständig falsch parkt, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Bei 159 Verstößen innerhalb eines Jahres ist der Autofahrer „ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 21. November 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 456/21). Das gelte selbst dann, wenn die Verstöße teilweise vermutlich von Familienangehörigen begangen wurden.
Der Kläger hatte seinen Führerschein bereits seit 1995. Um ihn wiederzubekommen, muss er dies nun unter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens neu beantragen.
Im Juli 2021 hatte das Berliner Ordnungsamt erfahren, dass mit den ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Für Eltern minderjähriger Kinder gelten in Sachen Aufsichtspflicht zwar erhebliche Anforderungen. Diese dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aber gerade in der Verkehrserziehung nicht überspannt werden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten.
Grundlage war ein Fall, bei dem ein fünfeinhalbjähriges Mädchen in Begleitung seiner Eltern auf einem Radweg zu weit links gefahren und mit einer entgegen kommenden Radfahrerin zusammengestoßen war. Diese stürzte und verletzte sich erheblich. In ihrer Schadensersatzklage machte die Frau geltend, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Das Gericht kam nach der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt.
Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen