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Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07).
In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen.
Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
SCHWELM (DAV). Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen.
Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Schwelm. In dem Fall war eine Autofahrerin auf eisglatter Straße ins Rutschen gekommen und gegen ein geparktes Auto geprallt. Die Frau ließ den in die Fahrbahn hineinragenden Wagen stehen, ohne die Warnblinkanlage einzuschalten oder ein Warndreieck aufzustellen. Minuten später kam eine andere Fahrerin an der Unfallstelle vorbei, sah das Hindernis, kam beim Bremsversuch ins Rutschen und fuhr auf das stehende Auto auf.
Vor Gericht stritten beide Frauen jetzt um die ... weiter lesen
Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0 die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet.
Im hier vorliegenden Fall befuhr der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle erließ sodann nach erfolgter Anhörung ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.
Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ - 1 B 495/05 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Ein Fahrradfahrer war nachts einer Polizeistreife wegen seines Fahrstils aufgefallen - er fuhr in Schlangenlinien und konnte sich kaum noch auf dem Rad halten. Die Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Dies wurde der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, die den Radfahrer zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, dem sogenannten ?*****entest? aufforderte. Der Mann unterzog sich einem solchen Test nicht, sondern reichte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
Dresden (DAV). Ist ein Fahrlehrer bei einer Fahrschulfahrt betrunken, so wird er nur bestraft, wenn der Fahrschüler das Auto nicht selbstständig steuern kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Dezember 2005 (AZ.: 3 Ss 588/05) hervor.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schildert den Fall, in dem ein Fahrlehrer bei einer Überlandfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille aufwies. Die Fahrschülerin, die schon 20 Fahrstunden Fahrpraxis hatte, absolvierte die Fahrt beanstandungsfrei. Der Fahrlehrer wies sie nur darauf hin, nicht zu weit rechts zu fahren. Das Amtsgericht hatte den Fahrlehrer als Vorinstanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen