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Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom
2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -).
Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
Video-Brücken-Abstandsmessverfahren
1. Bei dem Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277).
2. a) Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstandes schuldig, welche mit dem genannten Verfahren nachgewiesen wurde, muss der Tatrichter in den schriftlichen Urteilsgründen in der Regel nur das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge des Abstandes zwischen den Fahrzeugen des Betroffenen und des Vorausfahrenden feststellen. Toleranzen brauchen weder zur Geschwindigkeit noch zum Abstand mitgeteilt zu werden. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor.
Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.08.2012 - 14 K 2727/12 ) hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Kosten für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs von dem KfZ-Halter wegen Falschparkens verlangt werden können, obwohl sich das Verkehrsschild im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hat.
In dem Fall hatte der Betroffene in einem Straßenbereich vor einem Haus geparkt, an dem ein Verkehrsschild mit dem Aufdruck „Feuerwehrzufahrt- Fläche für Feuerwehr freihalten“ angebracht war. Die Hausbesitzerin ließ den PKW daraufhin abschleppen und verlangte Ersatz für die dafür entstandenen Kosten vom Betroffenen.
Dieser brachte ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Wer in der Dunkelheit einen Unfall verursacht, ist verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr vor der Gefahrenstelle zu warnen. Bei einer Kollision auf der Autobahn muss der Betroffene notfalls am Mittelstreifen entlang in rückwärtige Richtung gehen und Warnsignale geben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Fall.
Hier war das Auto des Klägers nachts in die Leitplanke gefahren und auf der äußersten linken Spur quer zur Fahrbahn zum Stehen gekommen. Die gesamte Elektrik funktionierte nicht mehr. Der Kläger stieg aus und lief rund 200 Meter in Fahrtrichtung weiter, während er per Handy-Anruf Hilfe herbeiholen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ohne anwaltliche Beratung besteht für Verkehrsunfallgeschädigte die Gefahr, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben. Dies kann insbesondere bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens passieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Februar 2005 (Az.: VI ZR 160/04) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
In dem jetzt entschiedenen Fall verlangte der unfallgeschädigte Kläger von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Kosten für diesen Mietwagen. Die Versicherung zahlte jedoch mit der Begründung nicht, der Kläger habe das Fahrzeug zu einem zu hohen Tarif ausgewählt.
Der BGH wies die Klage an die untere Instanz zurück. Der Kläger müsse dort zunächst ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet.
Dieser ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06).
Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können.
Das ... weiter lesen
NEUSTADT/WEINSTRASSE (DAV). Wer volltrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Gegen ihn kann von der zuständigen Behörde auch ein Radfahr-Verbot verhängt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht.
Der Betroffene in dem Fall hatte einen Blutalkoholpegel von 2,02 Promille, als ihn die Polizei aus dem Verkehr holte. Daraufhin entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis und ordnete an, er solle sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Weil er ein Fahrzeug - sein Fahrrad - mit mehr als 1,6 ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und der späteren Entwendung. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
Im zu Grunde liegenden Fall hatte sich die Versicherung geweigert, für den Diebstahl Ersatz zu leisten. Das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum sei grob fahrlässig gewesen und habe bei dem Täter den Entschluss zum ... weiter lesen