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Koblenz (jur). Kommt es wegen eines Wildwechsels zu einem Unfall, stehen ohne weitere Tierspuren am Auto die Chancen für einen von der Kaskoversicherung zu übernehmenden Schaden schlecht. Beruft sich die Kfz-Halterin nur auf den Fahrer als Zeugen, sollte dieser dann schon präzise den Unfallhergang darstellen können, betonte das Landgericht Koblenz in einem am Montag, 3. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 O 227/22). Andernfalls können danach keine Versicherungsleistungen beansprucht werden.
Der Ehemann der Klägerin war im Januar 2022 auf nasser Fahrbahn mit ihrem Daimler-Chrysler Modell 300 c von der Straße abgekommen und in einen nassen Graben gegen einen Baumstumpf gefahren. Es entstand ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von der beklagten Hausratversicherung Zahlung von 46.900 Euro für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte, die bei einem Einbruchdiebstahl während seines Urlaubs aus seiner Wohnung gestohlen worden sein sollen. Die nach seiner Rückkehr alarmierte Polizei stellte eine Beschädigung am Hoftor, den Ausbau des Schließzylinders an der Eingangstüre und das Aufhebeln der Zwischentüre vom Kellerraum zum Wohnraum fest. Die beklagte Versicherung hat einen Einbruchdiebstahl bestritten. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen, weil es einen Einbruchdiebstahl nicht für nachgewiesen erachtet hat. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen ging es davon aus, dass der Ausbau des Zylinders bei diesem Schloss nur bei geöffneter ... weiter lesen
Kommt es zu einem Unfall, hofft der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung auf schnelle finanzielle Unterstützung durch seinen Unfallversicherer. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallversicherer sogar schon ein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat. Der Versicherungsnehmer muss sich wundern, wenn der Unfallversicherer danach weiterhin nicht zahlt, sondern noch ein weiteres Attest anfordert und meint, die Versicherungsleistung könne mangels Fälligkeit noch immer nicht verlangt werden. Dieser unrichtigen Auffassung ist das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 16. Januar 2012 deutlich entgegengetreten: Die Invaliditätsleistung sei bei einem Anerkenntnis auch fällig, wenn noch ein Attest ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können.
Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
Mit Urteil vom 26.03.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Versicherungsnehmer bei mangelnder Risikoabdeckung unter Umständen so gestellt werden muss, als hätte er den nötigen Versicherungsschutz erhalten (sog. "Quasideckung") (AZ.: IV ZR 422/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Hier klagt ein selbstständiger Ofenbaumeister gegen seinen Versicherungsmakler im Wege der Feststellungsklage auf Schadenersatz. Der Beklagte hatte dem Kläger eine Betriebshaftpflichtversicherung vermittelt, welche jedoch keine Schäden aus Fliesenlegerarbeiten erfasst. Nachdem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die Versicherten erhielten im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück, da die Versicherer zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
Zu den Anforderungen eines Versicherungsnehmers, den behaupteten Diebstahl von Wertgegenständen gegenüber dem Hausratsversicherer nachzuweisen
Kurzfassung
Wer ernst genommen und respektiert werden möchte, darf die Wahrheit nicht mit Füßen treten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die stets und überall gilt. Hält man sich nicht daran, müssen die - nicht selten bitteren - Konsequenzen in Kauf genommen werden. In Versicherungsangelegenheiten kann dies beispielsweise zum Leistungsausschluss führen.
Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg entschiedener Fall. Ein vermeintliches Opfer eines Raubüberfalls verlangte von seinem Hausratsversicherer Wertersatz für die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der ... weiter lesen