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Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. a. Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen Grundsätzlich trifft die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen den Vermieter. Üblich ist die Übertragung dieser Verpflichtung auf den Mieter im Mietvertrag. Dies geschieht in der Regel formularvertraglich, sodass bei der Abfassung Sorgfalt geboten ist. Andernfalls ist die Klausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Fälle der Unwirksamkeit: - So genannte „starre Fristen“ für die Vornahme von ... weiter lesen
Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Raumluftgutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten? Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelpilzbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vermieter muss den Vorrang bei der Beseitigung Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Sachverständigen für ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor besprechen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang von Schimmel in der Wohnung: 1. Was ... weiter lesen
Ein Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Mietvertrag deshalb fristlos zu kündigen oder anzufechten, weil sich in dem Mietobjekt in früherer Zeit ein Mord ereignet hat. Die Beklagten schlossen mit der Klägerin am 13.08.2003 einen auf drei Jahre (bis 01.09.2006) befristeten Mietvertrag über eine Doppelhaushälfte in München-Pullach zu einem Mietpreis von € 1.750,00/Monat. In dem Pullacher Anwesen Str. X hatte sich im Sommer 2001 ein Mord zugetragen: Der damalige Bewohner hatte seine Ehefrau erschlagen (sogenannter „Pullacher-Hammermord“). Bei dem Vertragsschluss kam die Vorgeschichte nicht zur Sprache. Am 27.08.2003 wurde den Beklagten das Haus übergeben. Am Tag darauf erfuhren sie von der Vorgeschichte des Hauses. ... weiter lesen
Eine Übersicht von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Bei Schimmel in der Wohnung sprechen die Gerichte wegen optischer Beeinträchtigung unterschiedliche Minderungsquoten zu. Beispiele aus der Rechtsprechung: Großflächiger Schimmel in Wohnzimmer, welches 60 % der Wohnfläche ausmacht: 50 % Mietminderung (Landgericht Hamburg, 2008) Großflächiger Schimmel im Schlafzimmer der Eltern und im Kinderzimmer: 50 % Mietminderung in den Wintermonaten (Amtsgericht Bremen, 2003) Schimmel an nasser Küchenwand: 10 % Mietminderung (Landgericht Berlin, 2010) Nicht großflächiger Schimmel an Badezimmerfenster: 10-15 % ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem einen oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachschaden in der Wohnung. Wie sollten Vermieter reagieren, wenn sie vom Mieter auf einen Wasserschaden in ihrer Wohnung hingewiesen worden sind? Unbedingt aktiv werden Nicht jeder Vermieter wird bei einer Mängelanzeige des Mieters aktiv. Wenn es sich um einen Wasserschaden handelt, kann man allerdings jedem Vermieter nur dringend empfehlen, sich der Sache aus eigenem Interesse ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Wer als Mieter vorübergehend seine Wohnung oder einen Teil davon nicht nutzen kann, z. B. weil er eine Zeit lang im Ausland ist, hat ein Interesse an einer Untervermietung. Wer untervermieten möchte, braucht aber immer die Zustimmung des Vermieters dazu. In manchen Fällen (teilweise Untervermietung der Wohnung) besteht ein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf diese Zustimmung (§ 553 BGB). Darüber hinaus muss immer Einzelfall geprüft werden, ob es einen solchen Anspruch (z. B. aus dem Mietvertrag) gibt. Untermieter muss zumutbar sein: Voraussetzung für den Anspruch auf Zustimmung zur ... weiter lesen
Es ist bekannt, dass insbesondere ein Zahlungsrückstand den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses bezüglich einer Wohnung berechtigt. Für eine fristlose Kündigung ordnet § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genau an, wann eine Kündigung bei Verzug möglich ist: Dies ist zunächst der Fall, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Verzug mindestens zwei Mieten erreicht und sich über mehr als zwei Termine erstreckt. Anerkannt ist auch, dass ein solcher Verzug auch zu einer fristgemäßen Kündigung, also ... weiter lesen
Es wird auf oft auf die leichte Schulter genommen: Im Winter findet man viele Bürgersteige oder auch Wege auf privaten Grundstücken, die nicht ausreichend von Schnee geräumt oder bei Glatteis abgestreut wurden, und zwar nicht nur zu Nachtzeiten oder unmittelbar nach dem Schneefall, sondern als dauerhaften Zustand. Teuer wird es dann, wenn sich jemand verletzt und schwer stürzt, so wie die ältere Dame in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall, die sich vor ihrer Haustür auf dem Weg zum Bürgersteig einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, das unmittelbar bevorstehende Weihnachtsfest im Krankenhaus verbringen und sich dann noch einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen musste. Im Nachgang verklagte sie ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 23.5.2011, dass die Gagfah, eine der größten deutschen Wohnungseigentümer, als Spielball von Finanzinvestoren nur auf Rendite aus sei und den Wohnungsbestand verkommen lasse. Die Eigentümer der Gagfah profitieren von den regelmäßigen Mieteinnahmen. Ein Rückfluss von Investitionsgeldern, um die Immobilien instand zu halten, findet – so der Spiegel – kaum statt. Die Folge: Marode Wohnungen, marode Treppenhäuser und ein ungepflegtes Wohnumfeld. Es entsteht ein Teufelskreis. Da Mieteinnahmen durch Mängel, Mietminderung und fehlende Attraktivität der Wohnanlagen ausbleiben, senken die Investoren abermals Ihre Investitionen. Dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Seit Winterbeginn tritt in Wohnungen wieder vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Neben dem richtigen Lüftungsverhalten ist auch das Heizverhalten entscheidend. Der Mieter sollte sämtliche der Räume der Wohnung zumindest einmal am Tag auf eine Temperatur von mindestens 22° C heizen. Es ist zwar gestattet die Temperatur im Schlafzimmer nachts abzusenken. Einmal am Tag muss aber auch der Schlafzimmer geheizt ... weiter lesen
Bei Vorliegen von Mängeln der Mietsache wird Vermieter regelmäßig an Baumaßnahmen denken. Zumindest soweit diese in der Wohnung des Mieters stattfinden müssen, ist zu beachten, dass der Vermieter hierzu Zutritt zur Wohnung benötigt. Zur Begutachtung des Zustandes der Wohnung kann der Vermieter nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen. Baumaßnahmen in der Wohnung können aber nicht ohne weiteres gegen den Willen des Mieters durchgeführt werden. Die Rechte des Vermieters unterscheiden sich maßgeblich danach, ob es sich um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen handelt oder um vom Vermieter gewünschte Modernisierungen. ... weiter lesen