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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 zum Aktenzeichen 6 Sa 684/22 entschieden, dass sich eine „Betriebsabteilung“ im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG von dem „Betriebsteil“ im Sinne des § 4 BetrVG dadurch unterscheidet, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen, gehören die Fotografinnen und Fotografen einer Tageszeitung nicht einer Betriebsabteilung „Fotografie“ an. Die Unternehmerentscheidung, die bisherigen Fotoarbeiten für eine Tageszeitung an freie Mitarbeiter zu vergeben, bedarf dann einer besonderen Konkretisierung und einer besonders eingehenden Darstellung des unternehmerischen Konzepts, wenn diese Unternehmerentscheidung eine ... weiter lesen
Eine Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich nicht vorgeschrieben . Die Höhe der Abfindung hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit , dem Grund für die Kündigun g, dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers und den individuellen Umständen des Falls. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer aber in Deutschland Anspruch auf eine Abfindung , wenn sie aufgrund betriebsbedingter Kündigungen oder Massenentlassungen ihren Job verlieren. Betriebsbedingte Kündigungen können beispielsweise aufgrund von Umstrukturierungen, betriebsbedingten Kündigungen oder der Schließung des Unternehmens erfolgen. ... weiter lesen
Um die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe zu erkennen beziehungsweise um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Eignung zu beweisen, wird ein gewisser Zeitraum angesetzt, in welchem der Beweis für die Eignung erbracht werden soll. Solch ein Zeitraum wird als „Probezeit“ bezeichnet. Eine Probezeit wird in verschiedenen Bereichen vereinbart: beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, eines Dienstverhältnisses und beim Führerscheinerwerb. Probezeit im Arbeitsverhältnis Eine Probezeit im Arbeitsverhältnis dient in erster Linie dem Zweck, dass der Arbeitgeber sieh von der Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann; der Arbeitnehmer wiederum kann in dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort „Arschloch“. Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O). Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin verbieten, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen - BAG vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12 Die Frage, ob Frauen muslimischen Glaubens an ihrem Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen dürfen, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Soweit die Arbeitgeberin eine kirchliche Einrichtung ist gehen ihre Interessen vor. Der Fall mit dem Kopftuch Die Arbeitnehmerin war bereits seit 14 Jahren bei einem Krankenhaus als Krankenschwester angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der Fassung für die kirchlichen Einrichtungen in Westfalen verwiesen. Die Kleiderordnung sah vor, dass die Arbeitnehmer ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über Jahre der Beschäftigt hinweg nie einen Vertragsverstoß erlaubt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat etwa die Kündigung einer Verkäuferin, die Zigarettenpackungen (Wert: 10 €) entwendet hatte, trotz 18-jähriger Betriebszugehörigkeit als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten. Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der ... weiter lesen