ZIVILRECHT
Abmahnung: RAe SKW Schwarz für Herrnhuter Sterne GmbH | Markenrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin haben im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH aus Herrnhut erneut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz für die Herrnhuter Sterne GmbH berichtet. Gerade in der Weihnachtszeit wird regelmäßig die Verletzung von Markenrechten zum Nachteil der Herrnhuter Sterne GmbH geltend gemacht.
Inhalt der Abmahnung:
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist eine bekannte Herstellerin von Weihnachtsdekoration. Gerade die bekannten "Herrnhuter Sterne" haben sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit erfreut. Dabei handelt es sich um Papier oder Kunststoff Sterne, welche von innen regelmäßig beleuchtet sind.
Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf eBay einen beleuchteten Stern zum Kauf angeboten und diesen mit der Marke „Herrnhuter Stern“ beworben haben soll.
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Inhaberin der Unionsmarken „Herrnhuter“ sowie „Herrnhuter Stern“. Die eingetragenen Marken sind unter anderem in den Klassen 11, 16 und 28 für Beleuchtungsgeräte, Lampen, Dekorationselemente und Christbaumschmuck geschützt. Eine vorherige Zustimmung zur Verwendung der Marke durch die Abgemahnte wurde von der Herrnhuter Sterne GmbH nicht erteilt. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Bei den angebotenen Sternen der Abgemahnten soll es sich zudem nicht um Markenprodukte der GmbH handeln. Die Verwendung der Marke „Herrnhuter Stern“ bei der Beschreibung des Angebots auf eBay stelle nach Ansicht der Kanzlei SKW Schwarz eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.