FAMILIENRECHT
Erst bei „erheblichen Vorteilen“ spricht man von einem „neuen Papa“
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Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17).
Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des leiblichen Vaters keinen Elternunterhalt zahlen.
Im konkreten Fall wollte die allein sorgeberechtigte Mutter gegen den Willen des leiblichen Vaters durchsetzen, dass ihr neuer Ehepartner das von ihr in die Ehe mitgebrachte Kind als Stiefkind annimmt. So könne dieser bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen sich über das Kind ebenfalls informieren und Entscheidungen treffen.
Stiefkindadoption zum Wohl des Kindes
Doch das überzeugte das OLG nicht. Bei einer Stiefkindadoption würden die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater getrennt. Dies müsse dann schon mit erheblichen Vorteilen für das Kind verbunden sein, heißt es in dem Beschluss vom 26. März 2017. Die allein sorgeberechtigte Mutter könne ja ihrem neuen Ehepartner eine Vollmacht erteilen, damit dieser bei Krankenhausaufenthalten des Kindes oder bei Arztbesuchen selbst Informationen einholen oder Entscheidungen treffen kann.
Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Februar 2017 entschieden, dass eine Stiefkindadoption grundsätzlich nur in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft möglich ist (Az.: XII ZB 586/15; JurAgentur-Meldung vom 6. März 2017). Denn adoptiert ein nicht verheirateter Partner das Kind seiner Lebensgefährtin, würde das Verwandtschaftsverhältnis der Mutter zu ihrem Kind erlöschen.
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