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München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines nichtehelichen Kindes bei Verletzung ärztlicher Pflichten gegenüber der Mutter Ende Oktober 1998 zeugte der zu diesem Zeitpunkt 15-jährige Kläger mit der damals 12-jährigen F. ein Kind. Am 19. Januar 1999 suchte F. in Begleitung ihrer Mutter die Beklagte auf, um sich über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung zu informieren. Die Beklagte untersuchte F. gynäkologisch und verschrieb ihr die Anti-Babypille; eine sonographische Untersuchung oder einen Schwangerschaftstest führte sie nicht durch. Der Kläger wirft der Beklagten vor, die Schwangerschaft am 19. Januar 1999 nicht erkannt zu haben, und macht geltend, zu diesem Zeitpunkt wäre ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht: 1. Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile" entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Am 13.01.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass ein Scheidungsantrag, in welchem relevante Angaben fehlen, als unzulässig zurückzuweisen ist (AZ.: 9 WF 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) muss im Scheidungsantrag die Erklärung abgegeben werden, ob die Ehegatten eine Vereinbarung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Namen und Aufenthaltsorte ebenfalls angegeben werden müssen, oder über die eheliche ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Umgangsregelung zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und einem siebenjährigen Kind sollte den genauen Zeitraum der Betreuung festlegen. Bestimmt eine Regelung den Umgang des Vaters mit dem Kind „von Freitag nach der Schule“, kann der Mutter für einen verweigerten Umgang an schulfreien Tagen kein Ordnungsgeld auferlegt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Sonntag, 7. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 WF 29/23 ). Im Streitfall ging es um getrennt lebende Eltern eines sieben Jahre alten Kindes. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind geregelt. Danach sollte der Vater alle 14 Tage „von Freitag nach der Schule bis ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen. Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Folgende Unterhaltsansprüche gibt es: Unterhalt wegen Kindesbetreuung Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Aufstockungsunterhalt Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt aus Billigkeitsgründen 1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung Die ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Erteilten Eltern einem ihrer Kinder eine notarielle Generalvollmacht, beinhaltet dies auch das umfassende Recht der Totenfürsorge. Entscheidet sich das bevollmächtigte Kind die verstorbenen Eltern in Rumänien zu bestatten, können die weiteren Geschwister dies nicht verhindern, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 4. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 O 282/22). Im Streitfall ging es um ein verstorbenes Ehepaar aus Ludwigshafen mit rumänischen Wurzeln. Zu Lebzeiten hatten sie einem ihrer beiden Söhne eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch über den Tod hinauswirken sollte. Laut Vollmacht sollte der Sohn auch die Bestattung durchführen. Dem kann er nach und ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltspflichtiger, der für seine Mutter Unterhalt leistet, von der Ehefrau seines Bruders, den er ebenfalls für unterhaltspflichtig hält, Auskunft über deren Einkünfte verlangen kann. Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind Brüder, deren Mutter seit 1998 in einem Altenpflegeheim lebt. Für die in Höhe von monatlich 1.036 DM ungedeckten Heimko-sten kommt der Kläger derzeit alleine auf. Hierzu hat er sich gegenüber dem Sozialamt bereiterklärt. Zur Vorbereitung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Bruder machte der Kläger gegen diesen und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 2, in deren Betrieb der Bruder ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Das Jugendamt darf noch im Krankenhaus ein neugeborenes Mädchen in Obhut nehmen, wenn vermutlich der Lebensgefährte der Mutter bereits von deren älteren Schwestern Fotos in kinderpornografischen Positionen gemacht hat. Unabhängig vom Zweck der Fotos werde schon durch solche Aufnahmen das Kindeswohl gefährdet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 18. Mai 2018, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 1 UF 4/18). Es wies damit eine Mutter aus Hessen ab. Mit ihrem Lebensgefährten hat sie bereits zwei Töchter. Bei ihm waren Fotos der Mädchen in eindeutig kinderpornografischen Positionen gefunden worden. Es laufen noch mehrere ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen. Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen