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Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig?
Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss.
Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen.
Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen:
An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt.
Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit
Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat.
Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17).
Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
Was ist ein Ehevertrag nach serbischem Recht?
Ein Ehevertrag (serb.: bračni ugovor ) ist eine Möglichkeit, durch vertragliche Vereinbarungen die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern bezüglich vorhandenem oder sogar zukünftigem Vermögen zu regeln. Damit dieser Vertrag gültig ist, muss er vor einem Notar und in vorgeschriebener Form abgeschlossen werden. Durch den Vertragsabschluss wird das gesetzliche Regime des gemeinsamen Vermögens ausgeschlossen, worauf der Notar in der Bestätigungsklausel hinweist. Ein Ehevertrag, der sich auf Immobilien bezieht, wird im Grundbuch für (vorhandene) Immobilien eingetragen.
In den letzten Jahren wurde in Serbien eine fast vernachlässigbare Zunahme ... weiter lesen
Die 1945 geborene Klägerin wollte im Jahre 2000 ihren schwer erkrankten, 1913 geborenen Verlobten, den sie circa 2 Jahre zuvor kennengelernt hatte, kurz vor seinem Tode heiraten. Am Morgen des 01.09.2000 drängte auch der Mann auf eine schnelle Eheschließung, da es ihm schlecht ging. Die Klägerin vereinbarte darauf telefonisch mit dem Standesbeamten in A., dass die Trauung um 15.00 Uhr am Krankenbett stattfinden solle. Gegen 12.30 Uhr verschlechterte sich der Gesundheitszustand weiter. Während der Hausarzt um 12.48 Uhr im Hause des Todkranken eintraf, konnte der zuständige Standesbeamte nicht mehr erreicht werden, weil er sich in seiner Mittagspause befand und die Diensträume des Standesamts verlassen hatte. Gegen 13.10 Uhr verstarb der ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Fallgestaltung des Elternunterhalts zu befassen.
Der klagende Landkreis gewährte dem Vater der Beklagten seit Mai 2000 Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten des Aufenthalts in einem Alten- und Pflegeheim. Die 1939 geborene Beklagte ist das einzige noch lebende Kind aus der seit 1971 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; ihre Mutter ist verstorben. Die Beklagte ist Rentnerin; sie verfügte - nach Abzug der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung - über Renteneinkünfte von monatlich ca. 2.480 DM, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes beliefen sich auf monatlich ca. 2.160 DM. Die Eheleute bewohnen eine ... weiter lesen
Trennen sich zwei Ehepartner, so hat in der Regel derjenige, der geringere Einkünfte hat, einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen. Die individuelle Höhe von dem nachehelichen Unterhalt wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet, doch wie lange dauert der Anspruch auf Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Grundsätzlich müssen beim Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Unterhaltsformen beachtet werden: der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt in dem Moment, in dem die vollständige Trennung der beiden Ehegatten begonnen hat und endet einen Tag, bevor die Scheidung rechtskräftig wird.
In ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen