VERGABERECHT
Nachforderung von fehlenden Erklärungen im Rahmen der VOL/A Vergabe
Autor: WHS Rechtsanwälte - Kanzlei
Nach § 19 Abs. 3 a VOL/A-EG werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen enthalten, ausgeschlossen. Gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A-EG können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Nachweise oder Erklärungen sind nur dann nicht vorgelegt, wenn sie gar nicht eingereicht worden sind oder wenn sie formale Mängel aufweisen. Der Auftraggeber ist nicht gefordert, im Rahmen der Prüfung, ob die Angebote formal vollständig sind, eine inhaltliche Prüfung der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen vorzunehmen. Bei körperlich vorhandenen Erklärungen und Nachweise besteht ein Nachforderungsrecht nur dann, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
Der Begriff Erklärungen im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A-EG umfasst auch Angaben über die Eigenschaften des angebotenen Produktes. Etwa wenn die Abfrage einer Beantwortung mit ja oder nein vergessen worden war. Das fehlende Ankreuzen der dafür vorhandenen Kästchen, stellt einen Mangel dar, der im Rahmen der formalen Prüfung ohne weiteres erkennbar ist. Deshalb liegt es im Ermessen der Vergabestelle zu entscheiden, ob die Erklärung nachgefordert werden soll oder nicht. Allerdings reduziert sich das Ermessen durch Selbstbindung auf Null –d.h. zwingender Ausschluss des Angebots- wenn der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung oder den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig erklärt, dass die Nichtvorlage von Erklärungen oder Nachweisen unmittelbar zum Ausschluss führen wird.
Der Auftraggeber hat bei der Ausübung des Ermessens, ob er zur Nachreichung geforderter aber nicht vorgelegter Erklärungen oder Erläuterungen des Angebots auffordern will, die Bieter gleich und fair zu behandeln (OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2014, 13 VerG 11/13).
Melderegister
Rechtsanwalt Wolfgang Schlumberger
Fachanawalt für Bau- und Architektenrecht
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