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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing. Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing. 1. Was ist Mobbing? 2. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindung vorsieht, kommt man in der Regel nur auf diese Weise später an eine Abfindung. Annahme eines neuen Jobs zulässig Wenn man sich dann in einem Kündigungsschutzprozess mit dem Arbeitgeber befindet, sind sich Arbeitnehmer oft unsicher, ob sie trotzdem bereits einem neuen Arbeitgeber zusagen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen
Nach Erhalt einer Kündigung geht es vielen Arbeitnehmern darum, zumindest nicht ohne eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat ein Arbeitnehmer aber einen „echten" Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann er deshalb im Regelfall nur dann erreichen, wenn er diese mit dem Arbeitgeber aushandelt. Besteht - wie in der Regel - kein Anspruch auf eine Abfindung, sondern muss diese mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ist selbstverständlich auch die Höhe der Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen stellt sich die Frage, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, damit man sie als ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Bei Verfehlungen eines Arbeitnehmers versuchen Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, um eine Kündigung und einen danach oft folgenden Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Ist in der Aufhebungsvereinbarung weiter eine sog. Klageverzichtsklausel enthalten, in der die Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsvertrag wie Klage usw. verzichten, ist diese unwirksam, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätte (BAG vom 12.03.2015, 6 AZR 62/14). Der Fall mit der Klageverzichtsklausel Einem Arbeitnehmer in einem Einzelhandelsunternehmen wurde vorgeworfen, am Vortag zwei Tütensuppen aus dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht. Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Berlin (Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Ausgangslage: Bei Karstadt steht Pressemeldungen zufolge ein erheblicher Personalabbau bevor. Angeblich will der Handelskonzern in einzelnen seiner 83 Filialen mehr als 25 % Personal abbauen. Wenn nahezu jeder vierte Mitarbeiter gehen muss, hat dies regelmäßig auf die Motivation der Mitarbeiter keinen guten Einfluss. Diese dürfte im Übrigen bei Karstadt Mitarbeitern ohnehin schon erheblich angeschlagen sein. Hinzu kommt, dass einige Filialen und Schnäppchencenter komplett geschlossen werden sollen (zum Beispiel Dortmund und Bremen, Saarbrücken im Jahr 2016). Bundesweit sollen sich die Mitarbeiter im Kundenbereich auf Verkauf, Warenservice oder Kasse spezialisieren. Vorsicht bei ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 – 1 Sa 5/15 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung ... weiter lesen