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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit?
Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und ... weiter lesen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) im Fall „Emily" zeigt seine Wirkung: In einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn wurde die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG zur Frage der Kündigung bei Diebstahl / Unterschlagung geringwertiger Sachen aufgegriffen und ausdrücklich bestätigt.
I. Vorgeschichte: Das BAG hatte hat wie bekannt in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 im Fall „Emily" den bisherigen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des ... weiter lesen
Bei Krankheit im Zeitausgleich, geht das Guthaben verloren. Ein Arbeitnehmer leistete Überstunden und vereinbarte dafür mit seinem Arbeitgeber Zeitausgleich. Der Angestellte erkrankte jedoch tags vor seiner time off und er meldete sich für vier Tage krank. Überlegungen des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer dachte, sein Guthaben an Überstunden nicht konsumiert zu haben – er sei ja krank gewesen. Er forderte laut Arbeitsrecht Überstundenentgelt von seinem Chef eben für die offen gebliebenen Überstunden. Gerichtliche Begründung Das Gericht, an dem berufen wurde, gab dem Kläger, dem Arbeitnehmer zunächst recht. Ein kranker Angestellter oder Arbeiter könne das ... weiter lesen
Emely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers: Nicht jede kleine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden.
Diensterfindungen:
Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen.
Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für verfassungswidrig. Es lässt zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu, so das Gericht in einem am Mittwoch, 26. April 2017, Beschluss (Az.: 1 B 23/17). Damit müssen die Geschäfte in Georgsmarienhütte am Sonntag, den 7. Mai 2017 trotz einer Genehmigung der Stadt geschlossen bleiben.
Die Kommune hatte wegen des geplanten Cityfestes in einem Teilbereich des Stadtgebietes die Öffnung der Ladengeschäfte zwischen 13 bis 18 Uhr genehmigt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage dürfen die ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden. Erfolglos berief sich der Arbeitgeber darauf, er habe die außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleisteten Arbeitsstunden weder angeordnet noch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung erforderlichen Maßnahmen treffen und tätig werden, um Überschreitungen des Gleitzeitrahmens zu verhindern.
Dagegen wurde ein ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 23.09.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 423/20 entschieden, dass wenn sich in einer Stellenausschreibung unter der Überschrift „Wir bieten“ die Wendung „Ein auf geschlossenes, junges Team“ findet, dies keine Altersdiskriminierung indiziert, sondern allein die aktuelle personelle Zusammensetzung des Teams beschreibt.
Am 06.05.2019 schaltete die Beklagte auf ihrer Internetseite eine Stellenanzeige , wonach sie „ab sofort für den Großraum K /B /D neue Assistentinnen und Assistenten“ suchte. Unter der Rubrik „Was wir bieten“ heißt es u.a.: „Ein aufgeschlossenes, junges Team“. Hierauf bewarb ... weiter lesen
Hamburg (jur). Ein an einer jüdischen Schule aufgenommenes Totenkopf-Foto muss nicht antisemitisch sein. Das entschied am Mittwoch, 18. September 2013, das Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 27 Ca 207/13). Es hob daher die Kündigung eines Hamburger Polizisten auf. Der Polizist war als Objektschützer an einer jüdischen Schule im Stadtteil Rotherbaum eingesetzt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite stellte er ein Foto ein, das vor der Schule einen Totenkopf mit Polizeimütze zeigte. Die Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Der Polizist hat sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde in Hamburg entschuldigt. Es sei ein – freilich unangemessener – ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen