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Rechtsanwalt in Weil der Stadt - Steuerrecht
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Düsseldorf (jur). Verluste aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht steuermindernd mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Mittwoch, 3. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 1 K 2011/13 E). Es widersprach damit einer teils gegenteiligen Auffassung des FG Nürnberg und wies ein Ehepaar aus dem Rheinland ab. Der Mann hatte 1999 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er fünf Jahre lang monatlich knapp 1.900 Euro einzahlte – insgesamt 113.700 Euro. Im Fall seines Todes sollte die Versicherung 163.700 Euro bezahlen, andernfalls zum 1. September 2011 den Wert der gezeichneten ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden. So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24. Oktober 2012 (Az. 10 K 630/11 K) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Abgabe von Krebsmedikamenten (sog. Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien einen Zweckbetrieb darstellt und damit nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Wie die stationäre Behandlung stelle auch die ambulante Chemotherapie eine einheitliche Krankenhausleistung dar. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 82/12 anhängig. Zum selben Ergebnis war in einem vergleichbaren Fall bereits der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az. 9 K 4639/10 K,G, Rev. BFH I R 31/12) gekommen. Dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz, hat die Landesregierung NRW nochmals verdeutlicht, dass sie die rigorose Verfolgung von Steuersündern auch in Zukunft fortsetzen wolle. Doch nicht nur viele Geldanleger müssen strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch deren Erben müssen unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. Anfang der 1980er Jahre haben einige Deutsche einen Teil ihres Geldes in die Schweiz transferiert. Hierdurch konnten sie die deutschen Finanzämter umgehen, da sie ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) hervor. Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten stehe nicht im Einklang mit der Verfassung, so die Verfassungsrichter in der Entscheidung. Bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 sollen durch eine Neuregelung nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Grundlegend ist im Rahmen von Grunderwerb dabei zu unterscheiden, ob Grundstücke gänzlich neu erworben werden oder sich diese bereits im Besitz der Gesellschaft befanden. Im letzteren Fall könne es sich bei der Grunderwerbsteuer anscheinend um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handeln, so jedenfalls sahen es die Richter des Finanzgerichtes Münster in ihrem Urteil vom 14. Februar 2013 (Az.: 2 K 2838/10). Dem Gericht lag dabei ein Fall zugrunde, in dem die Klägerin wohl die gesamten ... weiter lesen
Bundesfinanzhof Urteil vom 30.8.2017 - XI R 37/14 Pokerspieler dürfen aufatmen: Preisgelder oder Spielgewinne, die ein professioneller Spieler durch die erfolgreiche Teilnahme an Turnieren erzielt unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So entschied nun der Bundesfinanzhof. Im konkreten Fall war der Kläger professioneller Pokerspieler, der in den Jahren 2007 und 2008 Gewinne bei Pokerturnieren erzielt hatte. Nach § 1 Absatz I Nr. 1 UStG unterliegen Umsätze aus die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Somit kam es für die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit darauf an, ob der ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.6.2017, X R 26/15 Schon das Grundgesetz gestattet die Errichtung von Privatschulen bzw. den Besuch dieser anstelle einer staatlichen Schule. In Art. 7 Absatz IV Satz 1 GG heißt es: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Satz 2 stellt jedoch klar, dass diese von einer staatlichen Genehmigung abhängig ist. Eltern ist es unbenommen, ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, um der Schulpflicht nachzukommen. Die Schulgelder können mitunter beachtliche Beträge erreichen. Daher verwundert es nicht, dass die steuerliche Behandlung dieser Kosten von erheblichem Interesse sein kann. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG trifft ... weiter lesen