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Rechtsanwalt in St. Ingbert - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Oftmals wurden die Erwartungen der Anleger offener Immobilienfonds in der Vergangenheit nicht erfüllt. Dies liegt unter anderem daran, dass die zugesicherten Renditen nicht erwirtschaftet wurden und viele offene Fonds sogar geschlossen wurden. Dies bedeutet für die Anleger, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Teilweise sind Anlageberatungsfehler der Grund für die Enttäuschung der Anleger. Viele betroffene Anleger wurden im Rahmen der Zeichnung der Fonds nicht hinreichend über die bestehenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Hannover (LG) soll dies mit Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) entschieden haben. Sollten Anleger während der Beratung zur Zeichnung ihrer Anlage nicht über "Kick-Backs" aufgeklärt worden sein, könnte diesen möglicherweise ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage zustehen. Dies gelte wohl auch, wenn keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig geworden sei. Als Kick-Back-Zahlungen sollen Provisionen bezeichnet werden, welche Beratungsunternehmen für eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02 1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen. 2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt. 3. ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die HCI Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Bei den von ihr vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich vornehmlich um unternehmerische Beteiligungen handeln, welche generell ein hohes Ertragspotenzial aufweisen sollen. Die Schwierigkeiten vieler Schifffonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Einige der HCI Schiffsfonds und Flottenfonds sollen bereits von der Schifffahrtskrise betroffen sein. Einige von ihnen befinden sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger von Schiffsfonds erreichte in letzter Zeit eine schlechte Nachricht nach der anderen. Nach ersten Prognosen für 2013 könnten noch einige dazukommen. Die Gründe für die Schwierigkeiten der Fonds sollen in den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten liegen. Diese wiederum kommen durch eine Überkapazität an Schiffen zustande. Dieses Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage soll aber auch im nächsten Jahr fortbestehen: Die europäische Schuldenkrise sorge dafür, dass die Nachfrage auf wichtigen Handelsrouten ... weiter lesen
Zahlreiche deutsche Banken und Sparkassen sehen sich einer Widerrufswelle ausgesetzt, da nicht selten die Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Gerade aufgrund der aktuell vorhandenen Niedrigzinsphase kann eine Loslösung von hoch- oder höherverzinsten Darlehen erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere in letzter Zeit vermehrt von Darlehensnehmern angesprochen und um Beratung und Vertretung gegenüber Banken gebeten wird. Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
Nicht nur Darlehen, auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt (Az.: IV ZR 229/14). Bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt. Da diese Klausel gegen europäisches Recht verstößt, hat der BGH sie schon vor gut zwei Jahren für unwirksam erklärt. Dadurch ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gefolgt und hat die Belehrung für unzureichend erachtet. Die Sparkasse hat in ihrer Belehrung Angaben als Pflichtangaben benannt, welche für Immobiliarkredite keine Pflichtangaben ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Verbraucher einen Darlehensvertrag widerrufen, greift der Widerruf nicht auch für eine gleichzeitig zu Tilgungszwecken abgeschlossene Kapitallebensversicherung. Denn es handelt sich nicht um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 406/13). Er wies damit eine Frau aus Niedersachsen ab. Sie hatte 2002 bei der Santander Bank ein Darlehen aufgenommen. Dies sollte zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch eine gleichzeitig abgeschlossene „tilgungsersetzende Kapitallebensversicherung“ getilgt werden. Ein solches Vertrags-Doppel ist insbesondere zur Immobilienfinanzierung verbreitet. Nach ... weiter lesen