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Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können. Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 – . Ausgangslage – Geltendmachung von Überstundenbezahlung schwierig für Arbeitnehmer Deutschlandweit leisten viele Arbeitnehmer wöchentlich Überstunden ohne Bezahlung. Pauschale Regelungen in Arbeitsverträgen, wonach mit dem monatlichen Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind, sind regelmäßig unwirksam. Das kann allenfalls bei hochbezahlten Führungskräften anders sein. Trotzdem ist es sehr schwer für Arbeitnehmer, nachträglich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Thema Dresscode am Arbeitsplatz bei hohe Temperaturen. Wenn die Sommertemperaturen kommen, ist die Freude in der Regel zunächst groß. Wenn es dann aber so richtig heiß wird, sind Arbeitnehmer schnell am Stöhnen, besonders wenn sie bei ihrer Arbeit auch noch den üblichen Dresscode einzuhalten haben. Auch bei Hitze Dresscode einhalten: Unabhängig davon wie quälend heiß es sein mag, darf der übliche Kleidungsstil in der Firma von Mitarbeitern nicht einfach verletzt werden. Ist man etwa bei einer Bank oder Versicherung beschäftigt, ist eingehend davor zu warnen, einfach in ... weiter lesen
Mainz (jur). Wer jahrelang zahlendes Mitglied der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ war und keine Abkehr von seiner Gesinnung klar aufzeigt, ist für den Polizeiberuf charakterlich nicht geeignet. Dies gilt auch dann, wenn ein Beamter auf Widerruf kurz vor Beginn seiner Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten aus der rechtsextremen Partei austritt, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch, 11. Januar 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 L 708/22.MZ). Der Kläger war von 2013 bis Herbst 2021 zahlendes Mitglied der Partei „Der III. Weg“. Als er sich bei der Bundespolizei bewarb, war er vier Monate zuvor aus der Partei ausgetreten. Zum 1. März 2022 wurde er in den ... weiter lesen
Die Klägerin ist Muslimin. Sie begann 1989 bei der Beklagten eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und ist seit deren Abschluß als Verkäuferin beschäftigt. Die Beklagte betreibt in einer hessischen Kleinstadt das einzige Kaufhaus mit insgesamt ca. 100 Arbeitnehmern. Die Klägerin befand sich zuletzt im Erziehungsurlaub. Kurz vor dessen Abschluß teilte sie der Beklagten mit, sie werde bei ihrer Tätigkeit künftig ein Kopftuch tragen; ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt, der Islam verbiete es ihr, sich in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu zeigen. Die Beklagte schloß einen solchen Einsatz aus. Nachdem die Klägerin bei ihrer Auffassung blieb, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Oktober 1999. ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In einer Reihe von Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen „gegen den Willen” der Parteien. Im Urteil vom 08.09.2015, Az.: 15 Sa 90/14 , hat sich das Gericht um eine allgemeine Klärung bemüht. Fachanwalt Bredereck: Heute geht es um die Frage, wie ein Arbeitsverhältnis unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch gegen den Willen der Parteien begründet werden kann - ein kompliziertes Thema. Wie relevant ist diese Frage denn eigentlich in der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.01.2021 zum Aktenzeichen 15 Sa 1194/20 entschieden, dass keine automatische Anrechnung von Zwischenverdienst bei unwiderruflicher Freistellung erfolgt. Die Parteien streiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt . Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin und stellte sie unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei. Die Beklagte hat die Ansicht vertreten, die Klägerin könne nicht mit Erfolg Annahmeverzugslohnansprüche geltend machen, da sie es böswillig unterlassen habe, Verdienst zu erzielen. Der Anspruch der Klägerin ergibt sich aus § 611 Abs. 1 BGB ... weiter lesen
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie in Köln als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehört der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß "im übrigen die Bestimmungen des jeweiligen Manteltarifvertrags der Druckindustrie" anzuwenden sind. Der Teil des innerbetrieblichen Transportes, in welchem der Kläger eingesetzt war, ging im Wege des rechtsgeschäftlichen Betriebsteilüberganges auf die Beklagte über; auch das Arbeitsverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
1. Zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist darin nichts geregelt, so gilt für die Lage und Dauer der Arbeitszeit das Betriebsübliche. 2. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Die Zeit, die vom Arbeitnehmer benötigt wird, um vom Betrieb zu einer Arbeitsstelle außerhalb des Betriebs zu gelangen, hingegen ist Arbeitszeit. 3. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines ... weiter lesen