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Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt.
Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich:
Dem genüge die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht, so das BAG.
Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin ... weiter lesen
Der erneute, diesmal unbefristete Streik der GDL wird nun doch beendet. Dennoch gilt: die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Streiks in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wird von den Gerichten künftig kritischer zu prüfen sein. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Es ist ein wichtiges und zu Recht grundrechtlich geschütztes Recht, das Streikrecht. Es ist auch völlig legitim, dass auch kleine Gewerkschaften von diesem Recht exzessiv Gebrauch machen. Dies muss angesichts der auch persönlichen Diffamierungen gegen die Protagonisten noch einmal ausdrücklich betont ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter. Viele Mitarbeiter wurden daraufhin versetzt. So auch die hiesige Klägerin. Die Klägerin griff diese Versetzung an und war in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht ... weiter lesen
Ausgangslage
Die private Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer kann wie folgt geregelt sein:
- Regelung(en) zur rein dienstlichen/betrieblichen Nutzung (Verbot privater Nutzung)
- Regelung(en) zur privaten und dienstlichen/betrieblichen Nutzung
- nicht geregelte Nutzung
Es ist leider immer noch der Regelfall, dass die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer in Unternehmen ungeregelt ist. Gesonderte Vereinbarungen über die Nutzung von E-Mail und Internet finden nur vereinzelt Eingang in das Arbeitsverhältnis.
Die private Nutzung von Internet und E-Mail wird schlicht geduldet. Erst wenn es zur übermäßigen oder ... weiter lesen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen oftmals Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, in dem die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dies geschieht außergerichtlich oft zur Vermeidung einer Kündigung, oftmals aber auch vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen.
Die Parteien einigen sich dann über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Oft wird zusätzlich auch vereinbart, dass der Arbeitnehmer auch vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann durch einseitige Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies soll dem Arbeitnehmer den schnelleren Wechsel in ein neues ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Medienberichten zufolge will die Firma Gigaset fast die Hälfte der Belegschaft in den nächsten drei Jahren abbauen. Bis 2018 sollen von den 1250 Stellen im Unternehmen 550 wegfallen. Die Geräte werden hauptsächlich im Werk in Bocholt hergestellt. Allein am Standort Bocholt sollen lokalen Medienberichten zufolge 300 der insgesamt 1000 Jobs wegfallen. Was müssen betroffene Mitarbeiter der Firma Gigaset beachten?
Rechtschutzversicherung überprüfen
Mitarbeiter von Gigaset sollten eine bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ist auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt? Gegebenenfalls ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 102/20 entschieden, dass die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung ergeben kann, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 43/20 vom 01.12.2020 ergibt sich:
Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Die Kontrolltätigkeiten selbst lässt sie durch Crowdworker ... weiter lesen
Es dürfte allgemein bekannt sein: Wer sich im Ton vergreift, wird gekündigt. Und dies oft zu Recht. Aber nicht immer. Das LAG Schleswig-Holstein hat jetzt eine Kündigung als unwirksam erklärt, die darauf gestützt war, dass ein LKW-Fahrer zu einem Vertreter des Kunden sagte: „Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt geh aus dem Weg, du Arsch". In dem Streit soll er den Gesprächspartner noch weitere fünf Mal als „Arschloch" beleidigt haben. Anlass des Streits war, dass die Deckenhöhe der Anlieferung sehr niedrig war, so dass zwischen LKW und De-cke nur wenig Platz war. Nicht aufgeklärt werden konnte, ob beim Rangieren Deckenteile und Rohre beschädigt wurden. Ein Mitarbeiter ... weiter lesen
Flaschenpost wurde 2012 in Münster gegründet und gehört seit 2020 zur Radeberger Gruppe, die wiederum zur Oetker-Gruppe gehört . Das Unternehmen revolutionierte den Markt mit seinem Online-Lieferdienst für Getränke, Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs und beschäftigte deutschlandweit etwa 20.000 Mitarbeitende .
Gewerkschaften kritisieren Flaschenpost in Düsseldorf: Gratis-Pommes als Protestaktion Am 23. Oktober 2024 sorgten DGB und NGG mit einer Info-Aktion für Beschäftigte von Flaschenpost für gute Stimmung . Der DGB-Stadtverband Düsseldorf verteilte gemeinsam mit NGG-Vertretern kostenlose Pommes in der Zentrale des Getränkelieferanten im Düsseldorfer Hafen. Hintergrund der Aktion war die Kritik an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen