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Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende Motivation des Mitarbeiters zu verstehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich daher in Zukunft in aller Regel nicht mehr mit Erfolgsaussicht gegen diese Formulierung wehren können. weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauseigentümer sollten sich bei Aufträgen an Handwerker gegebenenfalls auch nach deren Versicherungsschutz erkundigen. Denn können die für Schäden am Nachbarhaus nicht aufkommen, haften die Hauseigentümer als Auftraggeber, urteilte am Freitag, 9. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 311/16).
Danach müssen die Erben eines Ehepaares aus Sachsen-Anhalt für hohe Feuerschäden aufkommen. Das Ehepaar hatte einen Dachdecker mit Reparaturarbeiten an ihrem Flachdach beauftragt. Der verlegte mit Hilfe eines Brenners neue Teerpappe. Dabei entstand ein Glutnest unter den aufgeschweißten Bahnen. Als die Eheleute am Abend Flammen bemerkten, ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung.
Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 – 2 O 329/13 –, juris .
Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden
Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten ... weiter lesen
Um die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe zu erkennen beziehungsweise um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Eignung zu beweisen, wird ein gewisser Zeitraum angesetzt, in welchem der Beweis für die Eignung erbracht werden soll. Solch ein Zeitraum wird als „Probezeit“ bezeichnet.
Eine Probezeit wird in verschiedenen Bereichen vereinbart: beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, eines Dienstverhältnisses und beim Führerscheinerwerb.
Probezeit im Arbeitsverhältnis
Eine Probezeit im Arbeitsverhältnis dient in erster Linie dem Zweck, dass der Arbeitgeber sieh von der Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann; der Arbeitnehmer wiederum kann in dieser ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen?
Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die ... weiter lesen
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen und Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, der im Hinblick auf sein konkretes Krankheitsbild weniger beanspruchend ist, oder aber dass ihm technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die ... weiter lesen
- Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld –
• Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).
• Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes dürfen Schwangere nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich wünschen.
• Schwangere können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen.
• Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
• Während der gesamten Mutterschutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer
Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen.
Arbeitgeber muss mangelnde Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen
Der Arbeitgeber muss nämlich zunächst beweisen können, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Aufgrund der aktuellen Coronakrise steigt der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf, sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Immer wieder werden wir dabei mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine Corona Kündigung wirksam sei.
Viele Arbeitgeber scheinen dem Glauben zu unterliegen, dass aufgrund der Coronakrise die arbeitsrechtlichen Spielregeln keine Geltung mehr haben. Sie kündigen pauschal wegen Corona. Dem ist jedoch nicht so. Die Coronakrise selbst ist schlicht kein Kündigungsgrund. Im deutschen Arbeitsrecht benötigt der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, wenn Kündigungsschutz gegeben ist. Kündigungsschutz wiederum ist gegeben, wenn in einem Betrieb rechnerisch mehr ... weiter lesen