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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
Als Arbeitgeber in Deutschland ist es wichtig, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab.
Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber in Deutschland mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer , die sich noch in der Probezeit befinden oder deren Betriebszugehörigkeit weniger als zwei Jahre beträgt.
Für Arbeitnehmer , die länger als zwei Jahre im Unternehmen tätig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Aktuellen Pressemeldungen zufolge steckt die Warenhauskette Karstadt in einer existenzbedrohenden Krise. Eine harte Sanierung soll bevorstehen. Die genauen Maßnahmen sind noch nicht bekannt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass diese auch personelle Konsequenzen beinhalten werden. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen sind häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers und teilweise einander widersprechende Nachrichten aus der Gerüchteküche. Die Medien tun ihr übriges dazu, die Lage unübersichtlich zu gestalten. Für betroffene Arbeitnehmer solcher Unternehmen gibt ... weiter lesen
Ein Interview von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Gerade in den Sommermonaten suchen Saisonbetriebe händeringend Arbeitskräfte. Sehr häufig werden diese Arbeitsstellen aber nur als „Minijob“ oder auf geringfügiger Basis angeboten. Das Interview beleuchtet Vor-und Nachteile.
Philipp Modrach: Du hast in einer größeren Frauenzeitschrift einen Gastartikel zur Saisonarbeit in Eisdielen und in der Landwirtschaft verfasst. Überraschenderweise hast Du Dich sehr viel weniger kritisch geäußert, als ich gedacht hätte. Gibt es denn bei dieser Beschäftigung wirklich Vorteile? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Anzahl der Überstunden, die Arbeitnehmer in Deutschland jährlich leisten, ist enorm. Um die 1,7 Milliarden sollen es z.B. im Jahr 2016 laut eines Berichts der Zeit gewesen sein. Die Mehrheit dieser Überstunden bleibt unvergütet. Einer der Hauptgründe dafür dürfte die freiwillige Motivation der Arbeitnehmer sein, Überstunden zu leisten, um sich beim Arbeitgeber hervorzutun. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Arbeitnehmer eigentlich schon überlastet ist und dann auch noch die Vorgabe vom Arbeitgeber erhält, Überstunden zu leisten, um etwa den Ausfall eines Kollegen zu ... weiter lesen
München (jur). Unternehmen, die für ein Geschenk an Geschäftspartner auch die Einkommensteuer übernehmen, können die Steuer nur begrenzt als eigene Betriebsausgaben abziehen. Denn die Übernahme der Steuer gilt erneut als Geschenk, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Juni 2017, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV R 13/14). Im Ergebnis ist danach ein Steuerabzug nur sicher zulässig, wenn das Hauptgeschenk nicht mehr als 26,16 Euro gekostet hat.
Kleine oder auch größere Geschenke erhalten nicht nur privat die Freundschaft. Auch im Geschäftsleben sind Geschenke verbreitet, etwa zu Einweihungsfeiern, runden Geburtstagen oder anderen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 – 2 Ca 1793 a/13.
Ausgangslage:
In dem vom Arbeitsgericht Kiel entschiedenen Fall hatte eine als Objektleiterin beschäftigte Reinigungskraft versucht, ihr Gehalt dadurch aufzubessern, dass ihre Arbeit teilweise über zwei weitere, auf geringfügiger Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet wurde. Die Mitarbeiterinnen arbeiteten offensichtlich nicht selbst und zahlten der Objektleiterin später das erhaltene Arbeitsentgelt aus. Als der Geschäftsführer hiervon erfuhr, kündigte er die Arbeitgeberin fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Kassel (jur). Beantragen Beschäftigte nach ihrer Altersteilzeit bis zu Beginn ihrer abschlagfreien Rente ab 63 vorübergehend noch Arbeitslosengeld, darf grundsätzlich keine Sperrzeit verhängt werden. Denn mit der Altersteilzeitvereinbarung liegt ein „wichtiger Grund“ vor, das Arbeitsverhältnis zu beenden, so dass eine Sperrzeit nicht begründet werden kann, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag, 12. September 2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R). Damit darf die Bundesagentur für Arbeit (BA) besonders langjährigen Versicherten nicht das Arbeitslosengeld I vorenthalten, nur weil sie nach ihrer Altersteilzeit sich noch bis zum Beginn ihrer abschlagfreien Rente nach dem 63. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen
In Deutschland herrscht grundsätzlich eine strikte Trennung zwischen privatem und beruflichem Bereich . Dies gilt auch für das Thema Wahlen und politische Einstellungen . Jedem Bürger steht das Recht zu, frei über seine politischen Überzeugungen und sein Wahlverhalten zu entscheiden, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen darf. Doch immer wieder kommt es zu Diskussionen und Missverständnissen bezüglich der Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben darf, wie er wählen soll.
Ein aktuelles Beispiel für diese Problematik ist die Europawahl 2024 . Einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern nahegelegt, nicht die rechtspopulistische Partei AfD zu wählen , da dies den Ruf des Unternehmens ... weiter lesen
Urlaubsgeld bei verminderter Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubes im öffentlichen Dienst
Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Verwaltungsangestellter auf der Grundlage der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit entspricht der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Von Mai bis Oktober 1998 befand sich der Kläger im Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitete er weiterhin zehn Stunden pro Woche an seinem alten Arbeitsplatz. Das beklagte Land zahlte ihm für 1998 entsprechend dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit ein anteiliges tarifliches Urlaubsgeld. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Aufstockung des Urlaubsgeldes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen