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Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang
Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Der bekannte Getränkehersteller Coca-Cola streicht das Wasser Apollinaris aus dem Einzelhandel.
Neben der gleichnamigen Coca-Cola werden auch Fanta, Sprite, Mezzo-Mix, Vio (Wasser) und weitere Getränke hergestellt.
Das Mineralwasser Apollinaris verschwindet nun aus dem klassischen Einzelhandel.
Doch die Wassermarke Apollinaris von Coca-Cola wird nicht gänzlich verschwinden.
Im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr wird die Marke auf Gastronomie-Produkte beschränkt, dort werden 80 Mitarbeiter gehen müssen.
Coca-Cola beschäftigt in Deutschlands ca. 7.500 Mitarbeitern; auch einzelne Standorte werden geschlossen oder verkleinert.
Im kommenden Jahr soll dann das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az.: 2 AZR 140/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eingesetzte Leiharbeiter für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes relevant sein können, wenn diese für das Unternehmen arbeiten, weil sie einen "in der Regel" bestehenden Personalbedarf abdecken. Demnach mache es bei der Berechnung der Betriebsgröße im Sinne des § 23 KSchG keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer ein eigener Arbeitnehmer des Betriebes oder ein entliehener Arbeitnehmer ... weiter lesen
• Schichtarbeit ist die Arbeit, die von mindestens zwei Arbeitnehmern so erfüllt wird, dass diese sich nach einem überschaubaren Plan ablösen. • Nacharbeit ist die Arbeit, die in den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr fällt. • Der Beginn der Nachtarbeit kann in Tarifverträgen geregelt werden, und zwischen 22 Uhr und 24 Uhr variieren. • Die Nachtarbeitsspanne beträgt sieben Stunden. Wird der Beginn der Nachtarbeitszeit z.B. auf 22 Uhr gelegt, so endet die Nachtarbeit um fünf Uhr. Nacharbeit liegt erst dann vor, wenn die Arbeit mehr als drei Stunden der Nachtzeit erfasst. • Die Nachtarbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn Stunden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kaufhof will bei Gehältern sparen
Verschiedenen Pressemeldungen zufolge (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2017) hat der Warenhauskonzern Kaufhof mit Verdi Gespräche aufgenommen zum Abschluss eines Beschäftigungssicherungsvertrages. Was zunächst für die Mitarbeiter gut klingt, ist tatsächlich ein neuer Tarifvertrag, der mit erheblichen Einschnitten für die Arbeitnehmer im Hinblick auf Gehalt und Arbeitszeiten verbunden wäre. Worauf sollten Arbeitnehmer in einer solchen Situation vorbereitet sein? Wie sollten sie reagieren?
Regelungen für Arbeitnehmer kritisch
Die ... weiter lesen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Dieser Grundsatz ist nicht nur bei einer willkürlichen Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verletzt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine sachfremde Gruppenbildung. Die Gruppenbildung entspricht sachlichen Kriterien, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt. Zahlt der Arbeitgeber den Angestellten einen höheren Anteil ihrer Monatsvergütung als Weihnachtsgratifikation als den Arbeitern, ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man grundsätzlich nicht unkündbar . Das deutsche Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, in denen ein Arbeitnehmer als so genannter „ unkündbar “ gelten kann. Diese Ausnahmen basieren in der Regel auf gesetzlichen Regelungen oder Tarifverträgen und sind meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Eine Möglichkeit, als Arbeitnehmer in Deutschland unkündbar zu sein, ist beispielsweise die Zugehörigkeit zum Betriebsrat . Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein Betriebsratsmitglied kann während ... weiter lesen
Um die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe zu erkennen beziehungsweise um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Eignung zu beweisen, wird ein gewisser Zeitraum angesetzt, in welchem der Beweis für die Eignung erbracht werden soll. Solch ein Zeitraum wird als „Probezeit“ bezeichnet.
Eine Probezeit wird in verschiedenen Bereichen vereinbart: beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, eines Dienstverhältnisses und beim Führerscheinerwerb.
Probezeit im Arbeitsverhältnis
Eine Probezeit im Arbeitsverhältnis dient in erster Linie dem Zweck, dass der Arbeitgeber sieh von der Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann; der Arbeitnehmer wiederum kann in dieser ... weiter lesen
Die aktuelle Situation bei Volkswagen sorgt für Unruhe und Unsicherheit in der Belegschaft . Die Pläne des Unternehmens, Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro vorzunehmen, treffen die Mitarbeiter hart. Lohnkürzungen, Nullrunden und Werksschließungen stehen auf der » Giftliste «, die intern diskutiert wird und für große Unzufriedenheit sorgt.
Die Ankündigung des Managements, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen in Betracht zu ziehen, ist ein Schock für die Beschäftigten, die bisher eine Jobgarantie hatten. Die Möglichkeit, dass ganze Werke wie Emden oder Zwickau geschlossen werden könnten, ist für viele Mitarbeiter ein Albtraum. Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz und die Zukunft des ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.
1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.
Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder
• dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war
oder
• ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Es verstößt gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrundegelegt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag, 26. Januar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 11/22). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren, so die Erfurter Richter.
Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die am 7. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 452/17 entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird, das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung kommt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 29/19 vom 21.08.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung ... weiter lesen