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• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.
§ 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die Temperaturen sind gerade nach längerer Zeit mal wieder etwas stärker nach oben in den sommerlichen Bereich gegangen. Damit einher geht in arbeitsrechtlicher Hinsicht immer die Frage nach der Kleidung am Arbeitsplatz. Müssen Arbeitnehmer auch bei Hitze eine bestimmte Arbeitskleidung tragen oder besteht die Möglichkeit, sich den Temperaturen anzupassen?
Betriebliche Gewohnheiten und Anweisungen
Zunächst einmal muss man zwischen verschiedenen Branchen differenzieren. Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Anzug und Schlips im Büro zu erscheinen. Es ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Ein Artikel von F achanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, bei der sie davon ausgehen, dass sie im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat steht, ist sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Beratung erforderlich. Das sinnvolle Vorgehen ist hier jeweils im Einzelfall genau zu prüfen und muss die Probleme beider Rechtsgebiete hinreichend berücksichtigen.
Beste Strategie muss im Einzelfall mit Mandanten abgesprochen werden
Pauschale Hinweise dazu, wie in Fällen der Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat vorzugehen ist, helfen nicht weiter. Die beste Strategie muss gemeinsam mit dem ... weiter lesen
Überstunden - ständiges Konfliktpotenzial im Arbeitsrecht
Die Leistung und die Vergütung von Überstunden sind ein Dauerbrenner im deutschen Arbeitsrecht und beschäftigen regelmäßig die Arbeitsgerichte. Immer wieder kommt dieses Thema dabei erst nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einer anderweitigen Beendigung eines Arbeitsvertrags, z.B. bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags, auf den Tisch.
CCOO-Urteil des EuGH: System zur Arbeitszeiterfassung verpflichtend
Für Aufsehen sorgte im Jahr 2019 das sog. CCOO-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur Einrichtung eines ... weiter lesen
1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein sensibles Thema, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer große Auswirkungen haben kann. In Deutschland ist die Form der Kündigung gesetzlich geregelt, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen, um wirksam zu sein. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nicht per E-Mail oder mündlich ausgesprochen werden kann.
Warum ist die Schriftform bei Kündigungen so wichtig?
Die Schriftform bei Kündigungen dient dazu, sicherzustellen, dass die Kündigung nachweisbar ist und alle relevanten Informationen enthalten sind. Durch die schriftliche Formulierung der Kündigung ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
Betriebsbedingte Kündigung: freier Arbeitsplatz im Ausland muss nicht angeboten werden.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 -
Ausgangslage:
Will der Arbeitgeber (einem) Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen, muss er zunächst prüfen, ob der Arbeitnehmer ggf. zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kann. Ist das möglich, muss dem Arbeitnehmer zunächst der freie Arbeitsplatz angeboten werden. Das gilt auch, wenn sich der Arbeitsplatz an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands befindet. Notfalls muss der Arbeitgeber eine ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 5 Ta 118/20 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Richter nicht befangen ist, wenn er im Beschwerdeverfahren vor der Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts einen rechtlichen Hinweis erteilt.
Aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich wollte die Arbeitnehmerin die Zwangsvollstreckung in Form eines Zwangsgeldantrags nach § 888 ZPO durchführen, mit dem die Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber erwirkt werden sollte.
Das Arbeitsgericht Köln lehnte den Zwangsgeldantrag ab und ... weiter lesen