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Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung unzulässig
Die Klägerin ist als Ärztin in einem Krankenhaus der beklagten Stadt beschäftigt. Der erste Arbeitsvertrag sah eine Befristung für die Zeit vom 1. September 1995 bis 31. August 1997 vor. Nach dem zweiten am 20. August 1996 unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde die Klägerin "für die Zeit vom 1. September 1997 an für die Dauer der Weiterbildung bis zur Facharztanerkennung als Assistenzärztin" eingestellt. Die Klägerin bestand am 19. Januar 2000 ihre Facharztprüfung. Daraufhin teilte die beklagte Stadt der Klägerin mit Schreiben vom 1. Februar 2000 mit, daß sie das Arbeitsverhältnis als beendet ansehe. Mit ihrer am 8. Februar 2000 erhobenen Klage hat die ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig
Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Ein Interview Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: In der Regel ist es ja so, dass wir es bei der Beratung mit Arbeitnehmern zu tun haben, die sich gegen eine Kündigung ihres Arbeitsgebers zur Wehr setzen wollen. Was ist denn aber im umgekehrten Fall für Arbeitnehmer zu beachten, die von sich aus kündigen wollen?
Fachanwalt Bredereck: Auch diese Situation ist aktuell gar nicht so selten, der Arbeitsmarkt sieht ja im Moment ganz gut aus und der ein oder andere Arbeitnehmer hat vielleicht verlockende Jobangebote in Aussicht. Wenn dann der neue potentielle Arbeitgeber schon etwas Druck macht und es ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In Deutschland hat es ein Arbeitnehmer, der Missstände in einem Unternehmen bei der Polizei zur Anzeige bringt, nicht leicht. Auf der einen Seite hat er doch das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das garantiert ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Unter Umständen ist er sogar verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Andererseits trägt er aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Wenn es in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur um Einsparungsmöglichkeiten geht, dann stehen häufig auch Entlassungen in Unternehmen an. Da bei Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern in Deutschland jedoch meist das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, befürchten die Konzerne die Einreichung vieler Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer, die dann um Ihren Arbeitsplatz kämpfen. Um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden werden den Arbeitnehmern dann häufig Abfindungsvereinbarungen angeboten, wofür sie dann im Gegenzug auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Der Arbeitsplatz wird somit in gewisser Hinsicht verkauft. Jedoch sollte eine solche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben.
Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann.
Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 1. September 2010 Aktenzeichen: 5 AZR 517/09
1. Zusammenfassung
Viele Arbeitgeber verwenden in ihren Formulararbeitsverträgen Klauseln, wonach mit der monatlichen Bruttovergütung die „erforderlichen Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten sind". Dazu hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt, dass eine solche Regelung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist.
2. Entscheidung des Gerichts
Gemäß § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Daraus ergeben sich für den Arbeitnehmer zwar ... weiter lesen
Dass Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen ein Verweis auf die Tarifverträge enthalten ist, die die christliche Gewerkschaft CGZP geschlossen hatte, den gleichen Lohn wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers verlangen können, wissen wir bereits seit dem Urteil des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10). Aber trifft dasselbe auch auf Zeitarbeitnehmer zu, in deren Verträgen auf den BZA-Tarifvertrag, also den Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, oder auf den iGZ-Tarifvertrag des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. verwiesen wird? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat dies in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 22 Sa 71/11, für möglich gehalten. Der ... weiter lesen