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Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg
Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren.
Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
• Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen.
• Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren.
• Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen.
• Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist Sorgfalt geboten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass einzelne Klauseln unwirksam sind.
• Für den Arbeitnehmer lohnt es sich ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Für den Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer auch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) heranziehen. Das MDK-Gutachten kann mögliche Zweifel an der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entkräften, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 8. September 2016 veröffentlichten Urteil vom 6. Juli 2016 entschied (Az.: 9 Sa 20/16).
Es gab damit einer leitenden Verkaufsberaterin aus Südbaden recht. Sie hatte ihr Arbeitsverhältnis am 27. Oktober 2015 zum 31. Januar 2016 gekündigt. Seit dem 27. Oktober 2015 war sie auch durchgehend arbeitsunfähig krank. Ein Arzt hatte ihr ... weiter lesen
Kommt es nach Rücknahme einer zunächst ausgesprochenen Kündigung und Freistellung des Arbeitnehmers zu einem Betriebsübergang, muß der Arbeitnehmer den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Betriebserwerber nach Kenntniserlangung vom Betriebsübergang geltend machen. Zwar kann dieses Recht je nach den Umständen und einem gewissen Zeitablauf verwirken; dies ist aber nicht der Fall, wenn der freigestellte Arbeitnehmer das Fortbestehen seines Arbeitsverhältnisses nach ca. fünf Monaten gerichtlich geltend macht und der Arbeitgeber keine Umstände bzw. Dispositionen hinsichtlich des Arbeitsplatzes vorträgt.
Der Kläger war bei der D.-GmbH & Co. KG in deren Berliner Niederlassung als technischer Betriebsleiter in der ... weiter lesen
Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit
Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten
Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching?
Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen
Einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht kündigen darf. Auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung ist nicht allein wegen der Krankheit unwirksam.
Es gelten vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Mail, Fax oder mit fehlender Unterschrift sind immer unwirksam. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann sich auch daraus ergeben, dass eine nicht zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person die Kündigung erklärt. Manchmal kündigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
John Cryan, Co-Vorsitzender des Vorstands, erklärte einer Pressemeldung der deutschen Bank zufolge, dass die jüngsten Pläne auch die Schließung einiger Filialen, die Beendigung der Präsenz einigen Ländern und einen Abbau einiger Arbeitsplätze bedeuten würde. In der Pressemeldung heißt es dann weiter, dass ein Abbau von rund 9.000 Arbeitsplätzen (in Vollzeitkräfte umgerechnet) sowie 6.000 Stellen bei externen Dienstleistern in der Infrastrukturfunktion Global Technology & Operations geplant sei. Was bedeutet dies für die Mitarbeiter?
Mitarbeiter der Deutschen Bank sollten ... weiter lesen
Der Anspruch auf den Besuch von Schulungen für Betriebsräte ist gesetzlich geregelt.
Für Grundlagenschulungen gilt bei Betriebsräten die Regelung des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Der Arbeitgeber muss danach das jeweilige Betriebsratsmitglied von der Arbeit freistellen und hat die Kosten der Fortbildungsmaßnahme zu tragen.
Dazu muss in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung der Beschluss gefasst und im Anschluss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Die betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sind dabei immer zu berücksichtigen.
Die betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, wenn die gesetzlich dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgaben ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente?
Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG erklärte in einem Fall in jüngster Vergangenheit, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen. Diese Ansprüche sollen jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bereits im November letzten Jahres hatte der EuGH seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Anscheinend geht nun auch das BAG davon aus, dass ein solcher Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (Urteil vom 7. August 2012 – 9 ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauseigentümer sollten sich bei Aufträgen an Handwerker gegebenenfalls auch nach deren Versicherungsschutz erkundigen. Denn können die für Schäden am Nachbarhaus nicht aufkommen, haften die Hauseigentümer als Auftraggeber, urteilte am Freitag, 9. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 311/16).
Danach müssen die Erben eines Ehepaares aus Sachsen-Anhalt für hohe Feuerschäden aufkommen. Das Ehepaar hatte einen Dachdecker mit Reparaturarbeiten an ihrem Flachdach beauftragt. Der verlegte mit Hilfe eines Brenners neue Teerpappe. Dabei entstand ein Glutnest unter den aufgeschweißten Bahnen. Als die Eheleute am Abend Flammen bemerkten, ... weiter lesen