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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In der Regel keine Vorteile für Arbeitnehmer durch Änderungskündigung:
Die Änderungskündigung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um zwangsweise durchzusetzen, dass Arbeitsbedingungen verändert werden. Arbeitnehmer sollten sich daher in der Regel keine Vorteile von einer Änderungskündigung versprechen, aus ihrer Sicht werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Geht es nämlich darum, die Arbeitsbedingungen (auch nur zum Teil) zu verbessern, können Arbeitgeber immer zum Mittel des Änderungsvertrags greifen. Zur Änderungskündigung werden Arbeitgeber nur dann ... weiter lesen
Leipzig (jur). Arbeitnehmern einer Kommune darf ein Sitz im jeweiligen Parlament nur dann vorenthalten werden, wenn sie inhaltlichen Einfluss auf die Verwaltung nehmen können. Das hat am 14. Juni 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 10 C 2.16). Es erlaubte damit einem Pförtner den Einzug in einen Kreistag.
Der Mann ist seit 1977 beim Ortenaukreises in Baden-Württemberg beschäftigt, zuletzt als Pförtner einer Kreiseigenen Klinik. 2009 und dann nochmals 2014 wurde er für „Die Linke“ als Nachrücker für den Kreistag gewählt. Als 2012 ein Abgeordneter starb, sollte er seinen Platz im Kreistag einnehmen.
Die Kreisverwaltung lehnte dies ab. Zur ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden.
Die Beklagte ist ... weiter lesen
Neben dem Dauerarbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine gängige Form ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu fixieren. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist an besondere Bedingungen, beispielsweise die Schriftform gebunden.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist neben der Kündigung ein eigener Beendigungstatbestand für einen Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu einem dauerhaften Arbeitsvertrag, der nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann, ist ein befristeter Arbeitsvertrag von vornherein zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er bedarf daher keiner Kündigung.
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund der ... weiter lesen
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt.
Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich:
Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Maschine vorzeitig seinen Arbeitsplatz, ohne dass hierfür ein Grund ermittelt werden konnte. Der Verstorbene meldete sich auch bei der ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG).
Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG).
Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar .
Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Virtual Stock Options (VSOP) sind ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere in Startups und Scaleups. Sie bieten eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne dass diese direkt Gesellschafter werden. In diesem Artikel werden die Merkmale klassischer VSOPs sowie die Unterschiede zu Employee Stock Option Plans (ESOPs) detailliert erläutert.
Was sind Virtual Share/ Stock Options (VSOP)?
VSOPs sind virtuelle Beteiligungen, die es Mitarbeitern ermöglichen, an der Wertsteigerung eines Unternehmens teilzuhaben, ohne tatsächliche Unternehmensanteile zu erhalten. Sie werden häufig als Mittel zur Mitarbeiterbindung und Incentivierung genutzt, da sie das Interesse der ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung
Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen