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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oftmals sehr schwer, da sie von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Kriterien abhängt. Wie kann man in der Praxis vorgehen, um eine fehlerhafte Einordnung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu vermeiden?
Regelmäßige Überprüfung des betroffenen Vertrages
Zunächst sollte der betroffene Vertrag regelmäßig darauf überprüft werden, dass er keine Regelungen enthält, die die Annahme eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Letztlich ... weiter lesen
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang
Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze
Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz
Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst.
Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können.
Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. In dieser Entscheidung ging es um die Kürzung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber. Die Kürzung erfolgte, da der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sein soll. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes wurde dem Arbeitnehmer jedoch ein Anspruch auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind nicht diskriminierend und somit auch voll wirksam. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12). Im vorliegenden Fall war dem Kläger gekündigt worden, als er das 65. Lebensjahr erreichte. Dieses Alter soll in der ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen
Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein schwerwiegender Einschnitt in das eigene Leben , da sie nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch eine existenzielle Bedrohung darstellt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist es daher wichtig, dass er seine Rechte kennt und darauf achtet, dass diese eingehalten werden. Eine Möglichkeit, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren , ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht .
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben sollte. Eine Kündigung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn sie aus nichtigen oder unzulässigen Gründen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 – 2 Sa 122/81 –, Rn. 58, juris) .
Dafür darf aber der zulässige Themenkreis ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15).
Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Die Volkswagen Aktiengesellschaft (abgekürzt VW AG oder auch Volkswagen AG) mit Sitz im niedersächsischen Wolfsburg ist ein deutscher Automobilhersteller.
VW beschäftigt in Deutschland 120.000 Arbeitnehme r.
Wenn die Umstellung von Verbrenner auf Elektromobilität nicht gelingt, könnte jeder 4. Arbeitsplatz in Deutschland gefährdet sein und 30.000 Arbeitnehmer ihren Job verlieren .
Der Betriebsrat ist außer sich und VW beteuert bereits, dass es derartige Pläne konkret nicht gebe.
Die Arbeitnehmer sind jedoch verunsichert .
Allerdings gibt es auch Vergleiche.
So fertigt Tesla mit 10.000 Arbeitnehmern 500.000 E-Autos, während VW mit 25.000 ... weiter lesen