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Experten-Ratgeber
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Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war. Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
In Deutschland ist der rechtliche Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber gesetzlich verankert. Sollte ein Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass seine Kündigung unberechtigt ist, hat er die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. In diesem Ratgeber wird der Ablauf einer Kündigungsschutzklage von der Einreichung der Klage bis zum Urteil erklärt. Einreichung der Klage: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann schriftlich oder mündlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Klage ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Betriebsräte unnötige Aufträge vergeben oder allzu üppige Beraterhonorare versprechen, müssen die Vorsitzenden dafür gegebenenfalls haften. Das hat am Donnerstag, 25. Oktober 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 266/11). Im entschiedenen Fall standen bei einem Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern starke Umorganisationen und damit verbunden auch Massenentlassungen an. Um die Arbeitnehmer besser vertreten zu können, holte sich der Betriebsrat bei einer Beratungsgesellschaft Unterstützung von außen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber in solchen Fällen die Kosten übernehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Rechnung ... weiter lesen
Miele , der bekannte deutsche Hersteller von Haushaltsgeräten, steht vor großen Veränderungen. In den letzten Monaten wurden mehrere Ankündigungen über Stellenabbau und Restrukturierungen veröffentlicht, die das Unternehmen betreffen. Nun werden bei Miele insgesamt 1300 Stellen abgebaut, was etwa jeder neunten Stelle entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen strategischen Planung des Unternehmens, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Marktbedingungen anzupassen. Der Stellenabbau betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere Standorte von Miele, wie zum Beispiel in Polen. In den kommenden Jahren sollen bis zu 1000 Arbeitsplätze in Deutschland und bis zu 400 ... weiter lesen
Die Kündigung von Mitarbeitern aufgrund betriebsbedingter Gründe ist für Arbeitgeber oft eine unangenehme Pflicht, die sie jedoch in manchen Fällen nicht umgehen können. Wenn es zu einer größeren Anzahl von Entlassungen kommt, müssen Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur abgeben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Massenentlassungsanzeige erforderlich ist und welche häufigen Fehler vermieden werden sollten. Wann muss eine Massenentlassungsanzeige abgegeben werden? Laut § 17 KSchG ist eine Massenentlassungsanzeige erforderlich, wenn in einem Betrieb innerhalb von 30 Tagen folgende Kriterien erfüllt sind: mehr als 5 Beschäftigte (bei einer Belegschaft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am Jahresende sind Kündigungen keine Seltenheit: Alle Jahre wieder steigt die Anzahl an Kündigungen zum Jahresende deutlich an. Dahinter steckt nicht unbedingt die böse Absicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Weihnachtsfest kaputt zu machen. Oftmals ist das schlicht dem Drang geschuldet, geplanten Angelegenheiten noch im alten Jahr zu erledigen und demnach dann auch Kündigung umzusetzen. Dass Arbeitnehmer eine Kündigung zu dieser Zeit besonders unangenehm trifft, ist natürlich klar. Keine Sonderregelungen zu Weihnachten: Dennoch ergibt sich auch aus dem Umstand, dass eine Kündigung etwa ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.2.2004, 8 AZR 112/03 Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung Leitsätze Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 2002 - 2 Sa 259/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht München zurückverwiesen. ... weiter lesen
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht , und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm . Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 ... weiter lesen
(Stuttgart) Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 1 AZR 257/13. Die Klägerin - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) - ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte ... weiter lesen
Was geschieht mit dem Urlaub, der bereits gewährt, aber noch nicht angetreten wurde? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Immer wieder pünktlich zu Ferienbeginn berichten Pressemitteilungen, dass die Fluglotsen einen Streik angekündigt haben. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Für viele Arbeitnehmer eine sicher nicht unwichtige Frage, da der Streik (wohl wohlkalkuliert) in eine der wichtigsten Ferienzeiten fällt. Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen. 2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich. 3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz. 4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen