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Leiharbeitnehmer - Der Verleihers kann sich nicht auf Ausschlussfristen beim Entleiher berufen, wenn der Leiharbeitnehmer Ansprüchen auf gleiche Bezahlung (equal-pay) geltend macht BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.03.2011 die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt. Macht der Leiharbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal-Pay) geltend, wie sie üblicherweise im Leihbetrieb gewährt wird, muß er die im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.
§ 10 Abs. 4 AÜG enthält hierzu die entsprechende Regelung, wonach Leiharbeitnehmer die Vergütung verlangen ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Gewerkschaften müssen ihre Führungsspitze diskriminierungsfrei wählen. Das hat am Donnerstag, 2. Juni 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen eine Gewerkschaft in Dänemark entschieden (Az.: C‑587/20). Das Grundrecht auf Nichtdiskriminierung gehe der Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften vor.
Damit verwarf der EuGH eine Satzungsklausel der dänischen Angestelltengewerkschaft HK. Sie hat nach eigenen Angaben rund 220.000 Mitglieder und ist damit die zweitgrößte Gewerkschaft für Angestellte in Dänemark. Gegliedert ist die Gewerkschaft in die Bereiche Einzelhandel sowie öffentliche und private Verwaltung. Die Satzung sieht für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bei Kündigungsschutz ist Kündigungsgrund erforderlich: Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und genießt der Arbeitnehmer somit Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund, wenn er diesen entlassen will. Er muss seinen Grund in der Kündigung selbst zwar in aller Regel nicht angeben. Kommt es jedoch in der Folge zum Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber dann seinen Grund ausführlich darlegen. Es gibt im Wesentlichen drei große Fallgruppen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden?
Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 04.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 254/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft ankündigt, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Aus der Presseerklärung des ArbG Siegburg vom 11.01.2022 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Tätlichkeiten als Kündigungsgrund
Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Je nach Intensität der Auseinandersetzung ist dann eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
Rolle des Arbeitnehmers unklar
Streit kann in diesem Zusammenhang z. B. darüber entstehen, welche Rolle ein Arbeitnehmer in einer tätlichen Auseinandersetzung mit Kollegen innehatte. Dann stellt sich die Frage, welche Darlegungslast Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses trifft. Dazu hat sich das ... weiter lesen
Erfurt (jur). Unternehmen können die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten nur dann verlangen, wenn der Arbeitnehmer die Höhe und damit sein finanzielles Risiko vorab einschätzen konnte. Daher müssen schon in der Ausbildungsvereinbarung die entsprechenden Posten inhaltlich und soweit möglich auch der Höhe nach benannt sein, heißt es in einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 698/10). Eine allgemein gehaltene Rückzahlungsklausel ist danach unwirksam. Damit unterlag ein Ingenieurbüro, das Ingenieure zu Kfz-Prüfern ausbildet. Laut „Fortbildungsvereinbahrung" mussten die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen?
Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 zur Beweislast bei der Ankündigung oder Androhung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitnehmer entschieden.
Die „Ankündigung oder Androhung einer Arbeitsunfähigkeit “ bei objektiv nicht bestehender Erkrankung kann „an sich“ einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen ... weiter lesen