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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten.
Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Nach einer Kündigung hat ein Arbeitnehmer oft einen Anspruch oder eine Verhandlungsmöglichkeit auf eine Abfindung . Die Höhe dieser Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Monatsgehalt . Oft wird berechnet, dass die Abfindung etwa einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr entspricht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Berechnung je nach Situation und individuellen Vereinbarungen variieren kann.
Es ist verständlich, dass Kündigungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer stressig sind. Glücklicherweise haben Arbeitnehmer in solchen Fällen Rechte, die ihnen nach der Kündigung zustehen. Viele ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14.
Ausgangslage:
Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
Der Beklagte ist Inhaber einer KFZ-Lackiererei mit bisher fünf Arbeitnehmern. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Kläger fristgemäß zum 30. September 1998. Die vier anderen Lackierer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer.
Der Kläger hält die Kündigung gemäß §§ 242, 138 BGB für unwirksam. Er meint, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund
Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen.
Verdachtskündigung
Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. In dem Briefzentrum sind in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt. Täglich werden ca. 2,5 - 3 Mio Briefsendungen umgeschlagen. Die Briefe werden weit überwiegend automatisch, zu einem kleinen Teil von Hand sortiert. Wie auch im Bereich anderer Zentren kommt es bei den über das Berliner Briefzentrum laufenden Sendungen zu Verlusten. Dabei ist nicht näher festgestellt, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Berlin (Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht.
Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel nichts mehr wirksam zu unternehmen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. ... weiter lesen