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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Eine Kündigung wegen der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus dem Arbeitsvertrag ist in der Praxis gar nicht so selten. Vermehrt wird von Arbeitgebern auf diese Pflichtverletzungen zurückgegriffen, um Kündigungen zu begründen. Relevant ist das etwa für den Bereich der sozialen Medien, wenn Arbeitnehmer über Netzwerke wie Facebook gut nachweisbar Vertragsverstöße begehen.
Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis
Die gesetzliche Grundlage für die Rücksichtnahmepflichten findet sich in § 241 Abs. 2 BGB: „Das Schuldverhältnis kann nach ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG
Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte.
Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Ein Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Wir haben schon vielfach gesprochen über das Thema Kündigung und Aufhebungsverträge. Was ist denn nun im Unterschied dazu ein Abwicklungsvertrag?
Fachanwalt Bredereck: Durch eine einseitige Kündigung des Arbeitgebers oder einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Ein Abwicklungsvertrag dagegen kommt dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits aus anderen Gründen beendet wird (z.B. durch Kündigung). Im Falle einer Kündigung rate ich Arbeitnehmern ja immer dazu, ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Arbeitgeber, die ein freiwilliges Abfindungsprogramm auflegen, um Kündigungen zu vermeiden, dürfen ältere Arbeitnehmer ausnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.02.2010, AZ 6 AZR 911/08 festgestellt. In dem entschiedenen Fall wurden Arbeitnehmer des Jahrgangs 1952 und älter von dem Abfindungsprogramm ausgeschlossen. Zudem behielt der Arbeitgeber sich vor, in jedem einzelnen Fall über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages individuell zu entscheiden. Ein älterer Arbeitnehmer verlangte Teilnahme an dem Abfindungsprogramm und klagte nach Ablehnung auf den entsprechenden Abfindungsbetrag.
Das BAG entschied, dass unter die Entlassungsbedingungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ... weiter lesen
Fachanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu der Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Rechtsanwalt/Fachanwalt mit der Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beauftragt und wann muss man die Kosten selbst tragen. I. Wer muss die Kosten tragen? Zunächst sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob die Kosten nicht von einem Dritten (Rechtsschutzversicherung, Staatskasse) übernommen werden. 1. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, zahlt man allenfalls eine mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung.
• Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart.
• Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Leitung der Betriebsversammlung durch den Vorsitzenden des Betriebsrats:
Die Leitung der Betriebsversammlung hat der Betriebsratsvorsitzende oder, wenn diese nicht anwesend ist, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende zu übernehmen. Sind beide verhindert, kann der Betriebsrat auch ein anderes Betriebsratsmitglied mit der Leitung beauftragen.
Aufgaben des Versammlungsleiters:
Zu den Aufgaben des Versammlungsleiters gehört es, das Wort zu erteilen oder auch wieder zu entziehen, Redezeiten zu beschränken und ggf. Versammlungsleiter zur Ordnung zu rufen. Es muss zudem Abstimmungen leiten und entsprechende ... weiter lesen
Schaeffler streicht Tausende Jobs in Deutschland und Europa
Nach der Fusion mit Vitesco kündigt der Automobilzulieferer Schaeffler den Abbau von insgesamt 4.700 Arbeitsplätzen an, davon allein 2.800 in Deutschland .
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Schwäche im Industriegeschäft und die geringen Verkaufszahlen bei Elektroautos.
Nähere Details zum Stellenabbau sollen bis zum Jahresende bekannt gegeben werden.
Insgesamt sind zehn Standorte in Deutschland und fünf weitere in Europa betroffen, wobei zwei europäische Standorte geschlossen werden sollen.
Schaeffler erhofft sich durch den Umbau Einsparungen von etwa 290 Millionen Euro jährlich bis 2029.
Schaeffler-Vorstandschef Klaus Rosenfeld ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 07.02.2020 zum Aktenzeichen 4 Sa 329/19 entschieden, dass ie private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC trotz entsprechendes Verbots während der Arbeitszeit jedenfalls dann eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend und als auch über Monate hinweg regelmäßig URL-Aufrufe und E-Mails zu privaten Zwecken getätigt hat. Dies gilt um so mehr, wenn zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als ein bis zwei Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen, das IT-Dienstleistungen im ... weiter lesen
Ausbildungsvergütung im staatlich geförderten Ausbildungsverhältnis
Die Beklagte ist ein gemeinnütziges Bildungsunternehmen. Ihr Zweck ist ua. die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung. Die Ausbildung wird von Drittbetrieben durchgeführt und ausschließlich durch staatliche oder private Fördermittel finanziert. Leistungen der Auszubildenden werden von der Beklagten nicht kommerziell verwertet.
Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Sie schloß mit der Beklagten zum 1. September 1997 einen Berufsausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf "Industriekauffrau" ab. Die Ausbildungsvergütung betrug etwa 35 % der tariflichen Vergütung. Finanziert wurde die Ausbildung aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen ... weiter lesen