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Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Urlaubszeit ist mittlerweile zwar eigentlich vorbei, trotzdem kam jetzt vor kurzem noch die Frage eines Zuschauers auf YouTube auf, der trotz Krankheit seine Urlaubsreise antreten wollte. Sein Arbeitgeber wollte ihm das nicht erlauben – wie ist das zu beurteilen?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst muss man sich noch einmal klarmachen, was so eine Krankschreibung eigentlich bedeutet. Es handelt sich dabei ja eigentlich um eine sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man vom Arzt ausgestellt bekommt. Die sagt erst einmal nur aus, dass man ... weiter lesen
Aachen (jur). Ein Streit mit dem Ehepartner des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Kündigung des Beschäftigten. Das hat dass Arbeitsgericht Aachen mit einem am Mittwoch, 25. November 2015, veröffentlichten Urteil im Fall einer Arzthelferin entschieden (Az.: 2 Ca 1170/15).
Die Helferin war bei einem Orthopäden beschäftigt. Zu ihrem Geburtstag gratulierte der Arzt Anfang 2015 noch mit einem Geschenkgutschein; dabei dankte er auch für ihren Einsatz.
Unterdessen hatte der Ehemann der Arzthelferin mit dem Orthopäden einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in der Praxis und in der Privatwohnung abgeschlossen. Im März 2015 kam es zu einem heftigen Streit über den abzurechnenden ... weiter lesen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wählbarkeit:
Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings ... weiter lesen
Bei einem Programmierer kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass wichtige Programmierkenntnisse fehlen oder unzureichend sind. Als Ersatzmitglied des Betriebsrates greift ein nachwirkender Kündigungsschutz auch grundsätzlich nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 – juris).
Fall:
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Programmierer, der für verschiedenste Projekte eingesetzt wurde, die jedoch keine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28.09.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 500/20 die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin Nr. 29/2020 vom 25.09.2020 ergibt sich:
Mit seiner Kündigungsschutzklage wandte sich der stellvertretende Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung.
Das ArbG Berlin hatte die Klage abgewiesen.
Gegen das Urteil legte der Kläger Berufung ein.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot
1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht
Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen.
Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam.
Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Bei Fehlen einer Tarifbindung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kommen nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge regelmäßig nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung. Arbeitsverträge verweisen freilich häufig auf den Inhalt von Tarifverträgen. Das ist zulässig. Ob die Arbeitsvertragsparteien eine statische Verweisung allein auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers.
Nach diesen Grundsätzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts den 1997 zwischen einer Krankenschwester ... weiter lesen
Fortbestand von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang
Die Arbeitgeberin erwarb im Juli 1998 im Wege des Betriebsübergangs von einem anderen Unternehmen einen Betrieb und Teile zweier weiterer Betriebe; die beiden Betriebsteile führte sie als selbständige Betriebe fort. Andere Betriebe besaß sie nicht. In dem abgebenden Unternehmen galt beim Betriebsübergang eine als Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossene "Betriebsordnung". In ihr waren zahlreiche, auch nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geregelt. Im September 1998 wurde bei der Arbeitgeberin ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Im April 1999 kündigte die Arbeitgeberin die "Betriebsordnung" zum 31. Dezember 1999 gegenüber dem antragstellenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.
Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Kassel. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde Arbeitgebern die Anerkennung einer Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erleichtert. Ein entsprechender Antrag gilt nach dem am Mittwoch, 30. März 2022, verkündeten Urteil vom Vortag auch rückwirkend noch zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R).
Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten für schwerbehinderte Menschen sogenannte Pflichtarbeitsplätze bereitstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ zahlen.
Im jetzt ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen