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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus.
Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein:
Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Mai 2015 – 28 Ca 18485/14 –.
Ausgangslage:
Nach § 9 Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und im anschließenden Mutterschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nur in Ausnahmefällen mit zuvor eingeholter behördlicher Zustimmung zulässig. Das Schutzniveau ist hier sehr hoch, entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt die Behörde nur in extremen Fällen und auch nur bei Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft selbst zusammenhängen. Die Kündigung ist ohne eine solche ... weiter lesen
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. Aufgabe der ULAK ist insbesondere, die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage an die Arbeitnehmer zu sichern. Die hierfür erforderlichen Mittel haben die im Geltungsbereich des Bau - Rahmentarifvertrags tätigen Arbeitgeber des Baugewerbes durch Beiträge aufzubringen. Der Neunte Senat hatte in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, ob Arbeitgeber mit Sitz in Polen, Rumänien und Slowakei verpflichtet sind, Beiträge für die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Unbedingte Beendigung verbunden mit Angebot zur Fortsetzung: Die in der Praxis einhellig verwendete Form der Änderungskündigung ist die, die sich an § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert. Der Arbeitgeber kündigt demnach das Arbeitsverhältnis unbedingt zum entsprechenden Datum und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu geänderten Bedingungen an.
Bedingte Kündigung für Fall der Ablehnung des Fortsetzungsangebots: Ebenfalls möglich, in der Praxis aber kaum umgesetzt, ist eine bedingte ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen.
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen
Eine rechtmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes wird von der Rechtsprechung nicht geduldet - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. 05. 2013, 7 AZR 525/11
Eine sachgrundlose Befristung ist nur für die Dauer von zwei Jahren erlaubt - von Ausnahmen in Tarifverträgen oder für junge Unternehmen einmal abgesehen. Danach verbietet das sog. Anschlussverbot, dass der Arbeitnehmer weiter sachgrundlos befristet beschäftigt angestellt werden kann. Wird diese Regel umgangen, duldet dies die Rechtsprechung nicht.
Der Fall mit dem umgangenen Anschlussverbot
Eine Arbeitnehmerin war zwei Jahre mittels einer sachgrundlosen Befristung bei einer Versicherung beschäftigt. Als ihr ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer
Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, geraten im ersten Moment oft in Panik. Zukunftsängste und Enttäuschungen bestimmen das Denken. Dabei ist gerade in einer solchen Situation ein klarer Kopf gefragt. Nachfolgend wichtige Tipps, die Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten sollten.
1. Sofort anwaltlich beraten lassen
Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich in drei Wochen Zeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese Zeit sollte man allerdings nicht abwarten. Manchmal kann eine Kündigung zum Beispiel mangels ordnungsgemäßer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der betrieblichen Praxis entsteht zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber immer wieder Streit darüber, wann und unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung rechtlicher Fragen beiziehen darf. Der Betriebsrat sieht sich oft außer Stande schwierige rechtliche Fragen allein zu beantworten. Der Arbeitgeber möchte unnötige Kosten vermeiden und manchmal sicher auch, dass der Betriebsrat durch einen Rechtsanwalt erst auf Ideen gebracht wird. So stellt sich dann oft die Frage, welche Voraussetzungen eine Beiziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente
Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen