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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach (Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2 Ca 1442/14).
Ausgangslage:
Spätestens seitdem Emmely-Verfahren, wo einer Verkäuferin wegen des Verdachts des Diebstahls eines Pfandbons gekündigt worden war, dürfte es allgemein bekannt sein: Der Diebstahl oder die Unterschlagung von Eigentum des Arbeitgebers kann auch dann, wenn die Gegenstände keinen großen Wert haben, eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Im Verfahren kommt es dann darauf an, ob der Arbeitgeber den Diebstahl beweisen kann oder die Kündigung ... weiter lesen
Der bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftige Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er verlangt von der Beklagten die Lohnerhöhung gemäß dem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996. Die aus einem Insolvenzverfahren über ein tarifgebundenes Unternehmen hervorgegangene Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte keinem Arbeitgeberverband an. Sie hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag geschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der einschlägigen Flächentarifverträge verwiesen wurde. Die Beklagte, ebenfalls nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, hat den Betrieb zum 1. November 1995 übernommen. Sie hat den Firmentarifvertrag ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden.
Die Beklagte ist ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –.
Ausgangslage:
Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend.
Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung
Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
1. Ausgangslage Gemäß § 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) ist der Betrieb einer Apotheke erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO) hat der Apothekenleiter die Apotheke persönlich zu leiten. Er ist dafür verantwortlich, dass die Apotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird. Gemäß § 2 Abs. 5 ApoBetrO muss sich der Apothekenleiter, sofern er seine Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht selbst ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Ein Arbeitnehmer darf laut Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden, „im Bedarfsfall auf Anweisung“ „auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen“. Wird nicht gewährleistet, dass eine so zugewiesene Tätigkeit mindestens gleichwertig ist, stellt die vertragliche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 21. März 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 57/17). Dies gelte auch, wenn die andere Tätigkeit nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
Geklagt hatte ein als Betriebselektriker angestellter Mann, der mehrfach versetzt wurde und ganz andere ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Unternehmen dürfen eine Facebook-Seite im Internet einrichten, ohne den Betriebsrat vorher zu fragen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier kein Mitbestimmungsrecht vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am Montag, 12. Januar 2015, gefällten Beschluss (Az.: 9 Ta BV 51/14). Eine Mitbestimmung gelte nur für „technische Einrichtungen“, die der Überwachung von Mitarbeitern dienen.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in fünf Transfusionszentren Blutspenden entgegengenommen, diese verarbeitet und verkauft. Auf dem social media Portal www.facebook.de richtete die Firma ein eigenes Unternehmensprofil ein. Nutzer konnten dort Kommentare ... weiter lesen
Verträge können wegen Drohung angefochten werden, wenn eine Partei zur Abgabe der betreffenden Willenserklärung durch Drohung bestimmt wurde, § 123 BGB. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Richter einen Kläger oder Beklagten bedroht, damit er einen Vergleich schließt. Das hat Bundesarbeitsgericht in dem zugegebermaßen bizarren Urteil vom 12.05.2010, AZ 2 AZR 544/08 bestätigt.
In dem entschiedenen Fall erhielt ein Personalreferent eine verhaltensbedingte Kündigung. Hiergegen ging er vor und gewann in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz wurde der Rechtsstreit dann durch einen Vergleich beendet. Zuvor hatten sich die Parteien außergerichtlich über einen Vergleich ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.03.2021 zum Aktenzeichen 41 Ca 16379/20 entschieden, dass nach § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, „von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.“
Diese Vorschrift gilt auch und gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist oder werden soll.
§ 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG stellt auf die tatsächlichen einvernehmlichen Arbeitsbedingungen ab.
Nach § 48 Absatz 1a Satz 2 2. Alternative ArbGG reicht für den Gerichtsstand des Arbeitsortes der Ort aus, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeit ... weiter lesen