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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Stellt der Arbeitgeber die Frage trotzdem, muss der Arbeitnehmer die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Mit Urteil vom 15.11.2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ: 6 AZR 339/11) die Entscheidung der Vorinstanz, dass eine Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam sei, wenn sie mit der Begründung erfolge, dass der Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch die Frage nach einem eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren falsch beantwortet habe, bestätigt. Eine solche Frage verstoße gegen das Datenschutzrecht und die ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen.
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt:
Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!).
Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr.
Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
In ihrer Sendung vom 25.10.2011 besprach die Fernsehjournalistin Sandra Maischberger mit einer Reihe von Experten das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz. Maischberger berichtete unter anderem über einen Fall, in dem sich eine Krankenhausmitarbeiterin durch Mobbing zur Eigenkündigung gebracht sah. Nachdem sie lange Zeit (versteckte) Anfeindungen empfand, gab sie schließlich auf und kündigte selbst.
In der Tat kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein Arbeitnehmer, dem arbeitsvertraglich nichts vorzuwerfen ist und der wegen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes betriebsbedingt de facto unkündbar ist, durch Mobbing aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt wird. Dieses Vorgehen ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 10. November 2005 – 2 AZR 44/05 –, juris).
Ist auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar (regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer), kann der Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines gesetzlich zulässigen Kündigungsgrundes kündigen. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (Erkrankung) eines Arbeitnehmers können die Kündigung nur unter eingeschränkten Voraussetzungen rechtfertigen. Eine solche Rechtfertigung kann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer immer wieder wegen kurzzeitiger Erkrankungen fehlt.
Entscheidend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A).
Ausgangslage:
Wenn es darum geht, Stellenanzeigen zu formulieren, müssen Arbeitgeber äußerst sorgfältig sein, um den Anschein einer Diskriminierung zu vermeiden. „Junger dynamischer Mitarbeiter gesucht“ etwa ist als Formulierung gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Hier liegt eine Diskriminierung sowohl wegen des Alters als auch wegen der Geschlechtszugehörigkeit vor. Bewerber auf solche Stellenanzeigen, die abgelehnt werden und in der Folge eine Entschädigung nach dem allgemeinen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht soll entschieden haben, dass dem Verzicht eines Arbeitnehmers auf seine Urlaubsansprüche nichts entgegensteht. Einzig bei Vorliegen einzelvertraglicher Abreden, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen, müsse man anders entscheiden. Nach dem BurlG (Bundesurlaubsgesetz) stehen Arbeitnehmern Abgeltungsansprüche zu, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch ... weiter lesen