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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich:
Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet.
Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erhebt ein Arbeitgeber schwere Vorwürfe gegen einen Arbeitnehmer und kündigt wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, dann klingt ein Angebot auf „Prozessbeschäftigung“ während des Kündigungsschutzverfahrens wenig glaubwürdig. Der Arbeitnehmer muss das Beschäftigungsangebot dann nicht annehmen, urteilte am Mittwoch, 29. März 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ( Az.: 5 AZR 255/22) . Er könne vielmehr davon ausgehen, dass dies „nicht ernst gemeint ist“.
Damit sprach das BAG dem Kläger sogenannten Verzugslohn in Höhe von 20.235 Euro zu. Er war ab August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma im Raum Leipzig angestellt. Sein Brutto-Monatslohn betrug 5.250 Euro.
Doch offenbar knirschte es ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage
Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie macht auch vor der Liftfahrtindustrie keinen Halt und viele Unternehmen haben mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen.
Auch Diehl Aviation baut Arbeitsplätze ab .
Die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg, ist ein Teilkonzern der Diehl-Gruppe, welcher die überwiegend zivilen Luftfahrtaktivitäten der Diehl-Gruppe bündelt.
Im Jahr 2021 sollen 1.400 Arbeitnehmer eingespart werden und deren Arbeitsplätze wegfallen.
Damit streicht Diehl Aviation 1/3 aller Arbeitsplätze des Unternehmens.
Die Einsparungen betreffen alle Standorte , wobei Schließungen ganzer Standorte bisher nicht bekannt sind.
Viele ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 – .
Ausgangslage – Geltendmachung von Überstundenbezahlung schwierig für Arbeitnehmer
Deutschlandweit leisten viele Arbeitnehmer wöchentlich Überstunden ohne Bezahlung. Pauschale Regelungen in Arbeitsverträgen, wonach mit dem monatlichen Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind, sind regelmäßig unwirksam. Das kann allenfalls bei hochbezahlten Führungskräften anders sein. Trotzdem ist es sehr schwer für Arbeitnehmer, nachträglich ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Die Gewerkschaft der Lokführer streikt. Aktuell sind wir in der "Streikpause". In der Diskussion taucht immer wieder auf, dass die GDL neben klassischen Gehaltsforderungen auch die Forderung nach Tarifpluralität erhebt. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen Tarifpluralität hat und ob diese Forderung in einem Streik durchgesetzt werden kann.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja bereits geklärt, was Tarifpluralität heißt. Wir haben auch schon geklärt, dass sich das Problem des aktuellen Bahn-Streiks gar nicht ... weiter lesen
Wir nehmen eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.06.2016, 4 Sa 5/16) zum Anlaß diese Frage zu thematisieren. In der Entscheidung des LAG hatte ein Arbeitnehmer ein Emoticon benutzt und in einem Chat mit einem Schweinchen Emoticon einen Vorgesetzten als fettes „Schwein“ bezeichnet. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus.
In der Entscheidung hält das LAG ausdrücklich fest, dass es eine Beleidigung sieht. Dennoch war die Kündigung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter eine Betriebszugehörigkeit von 16 Jahren hatte und sich in dieser Zeit keine nennenswerten Vorfälle ereigneten.
Bleibt die Frage: Kann ein Kommentar in ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt:
Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!).
Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr.
Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 01.04.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 798/20 entschieden, dass derjenige, der auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) in erheblicher Weise verletzt. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Aus der Pressemitteilung des LAG Köln vom 21.05.021 ergibt sich:
Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, als EDI-Manager beschäftigt.
Die Beklagten hatte am 16.09.2019 eine ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen