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• Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden.
• Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen.
• Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf andere Sozialleistungen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä., hat.
• Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat mit Beschluss vom 06.10.2022 zum Aktenzeichen 1 Ca 1034/18 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied als ehrenamtlicher Richter in einem Rechtsstreit gegen den eigenen Arbeitgeber nicht geeignet ist.
Zum Kammertermin am 06.10.2022 wurde als ehrenamtlicher Richter auf Arbeitnehmerseite Herr X geladen. Herr X ist wie der Kläger selbst Arbeitnehmer der Beklagten. Dieser Umstand wurde den Parteien durch Verfügung vom 06.09.2022 bekannt gegeben; mit Schriftsatz vom selben Tage lehnte der Kläger Herrn X als befangen ab, da nicht auszuschließen sei dass er als ... weiter lesen
Der ADAC betreibt einen Luftrettungsdienst. Er setzt insgesamt 49 Piloten und Bordmechaniker auf Hubschraubern über seine Zentrale in München ein. Die Besatzungen halten sich bundesweit auf Stützpunkten für ihre Einsätze bereit. Sie fliegen täglich im Durchschnitt 2,4 Einsätze in einem Umkreis von höchstens 50 km.
Die Einsatzzentrale in München ist Teil eines Gemeinschaftsbetriebs. Für diesen ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. Zwischen dem Betriebsrat und dem ADAC ist streitig, ob die Hubschrauberbesatzungen durch den Betriebsrat vertreten werden oder nach § 117 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen sind. Nach dieser Vorschrift kann für das im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 09.11.2021 zum Aktenzeichen 9 Ca 163/21 die Kündigungsschutzklage eines Lehrers an einer staatlichen Berufsschule gegen seine Kündigung wegen Leugnens der Corona -Pandemie und Nichtbefolgung pandemiebedingter Schutzvorschriften zurückgewiesen; die Kündigung ist rechtmäßig.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Darmstadt vom 30.11.2021 ergibt sich:
Sachverhalt:
Der Kläger ist 64 Jahre alt und seit 2006 Berufsschullehrer in Groß-Gerau im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Im November 2020 mahnte das staatliche Schulamt den Kläger unter anderem deshalb ab, weil er selbst den ... weiter lesen
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen.
Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde ... weiter lesen
Lässt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit offen oder ist die Regelung unklar, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der Arbeitnehmer Vollbeschäftigung verlangen kann und entsprechend zu bezahlen ist. Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe.
Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit:
Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmal keine Merkmale eines Arbeitsvertrages enthalten. Sonst wird ein Prüfer natürlich direkt dazu verleitet, sich das Vertragsverhältnis genauer anzusehen. Außerdem wird es ein freier Mitarbeiter, der später doch lieber Arbeitnehmer sein will, mit einem solchen Vertrag vor dem Arbeitsgericht ... weiter lesen