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Rechtsanwalt in Kloster Lehnin - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Facebook, YouTube und Twitter: Äußerungen über den Arbeitgeber bleiben tabu. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Seit Jahren warne ich dringend davor, in den sozialen Medien (auch in etwas geschützteren Bereichen, wie Freundeskreise bei Facebook) Äußerungen gleich welcher Art über den Arbeitgeber abzugeben. Es gibt nur eine Ausnahme: der Arbeitgeber hat einen damit ausdrücklich beauftragt bzw. bezahlt einen sogar dafür. Die Warnung gilt ausdrücklich auch für positive Äußerungen. So können zum Beispiel werbende Äußerungen von Wettbewerbern des Arbeitgebers abgemahnt werden. ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck im Interview mit Volker Dineiger , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen? Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschluss hat das BAG ein wenig Aufsehen erregt. Unter anderem liest man zum Teil, das BAG habe die Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement aufgehoben. Gibt es jetzt zu Recht Aufregung? Fachanwalt Dineiger: Ja und nein. Richtig ist, dass sich das BAG mit den Grenzen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung. Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten. Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 zum Aktenzeichen 6 Sa 684/22 entschieden, dass sich eine „Betriebsabteilung“ im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG von dem „Betriebsteil“ im Sinne des § 4 BetrVG dadurch unterscheidet, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen, gehören die Fotografinnen und Fotografen einer Tageszeitung nicht einer Betriebsabteilung „Fotografie“ an. Die Unternehmerentscheidung, die bisherigen Fotoarbeiten für eine Tageszeitung an freie Mitarbeiter zu vergeben, bedarf dann einer besonderen Konkretisierung und einer besonders eingehenden Darstellung des unternehmerischen Konzepts, wenn diese Unternehmerentscheidung eine ... weiter lesen
Der Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in Mannheim hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen 1 S 1871/20 das im Zuge der Corona -Pandemie verhängte Betriebsverbot für Bordelle in Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 12.10.2020 aufgehoben. Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 42/2020 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Karlsruhe. Sie wendet sich gegen die Schließung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße in der gegenwärtigen Lage gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beabsichtige im Erfolgsfall nur erotische Massagen und sexuelle ... weiter lesen
Erfurt (jur). Verfolgt die angestellte Geschäftsführerin eines gemeinnützigen Vereins in intriganter Weise die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, muss sie mit der fristlosen Kündigung rechnen. Denn das illoyale Verhalten stört in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und zerstört die für eine gute Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis, stellte am Donnerstag, 1. Juni 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 Sa 15/15). Den konkreten Fall um die fristlose Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht Sachsen verwiesen die obersten Arbeitsrichter allerdings aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht in Chemnitz zurück. ... weiter lesen
Der Glühbirnenhersteller OSRAM will die Zahl seiner Mitarbeiter weltweit von einst 40.000 auf 20.000 bis zum Jahr 2025 senken und damit halbieren. Schon bis September 2020 werden 1.700 Arbeitnehmer ihren Hut nehmen müssen; dann hat OSRAM noch ca. 21.700 Arbeitnehmer ; bis 2025 sollen es dann nur noch 20.700 Arbeitnehmer sein. Danach wird die Mitarbeiterzahl im Ende September auslaufenden Geschäftsjahr 2020 um etwa 1700 Stellen auf 21.700 sinken. Im Geschäftsjahr 2021 plant das Unternehmen, rund 1200 Jobs zu streichen. In Deutschland sollen von derzeit ca. 5.600 Arbeitnehmer bis September 2021 ca. 700 Arbeitnehmer wegfallen. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ... weiter lesen
Was ist den betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Solarfirmen sind Medienberichten zufolge in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete kürzlich über „historische Einschnitte“, die Q-Cells, dem vormals größten Solaranlagenhersteller der Welt aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten bevorstehen würden. Es ist die Rede vom Abbau von etwa 3000 Arbeitsplätzen bei Q-Cells. Der Spiegel berichtet in dem Zusammenhang auch über wirtschaftliche Probleme von zwei weiteren bekannten Unternehmen der Solarindustrie: Phoenix ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2013, Az.: 9 AZR 535/11. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Ausgangslage: Nach der Geburt eines Kindes bietet das Gesetz den Eltern nicht nur die Möglichkeit der Elternzeit, sondern auch der Teilzeitarbeit. Einen solchen Anspruch gibt allgemein auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitnehmer hat nach der Geburt seines Kindes zunächst die Gewährung von Teilzeit mit einem Arbeitszeitvolumen von 50 % der regulären Arbeitszeit beantragt. Auf Nachfrage des Arbeitgebers veränderte der Arbeitnehmer mehrfach die Anfangs- und Endzeitpunkte seines Teilzeitantrages. Wie die Arbeitszeit ... weiter lesen