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Rechtsanwalt in Königstein im Taunus - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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• Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. • Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen o zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, o fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, o acht Jahre ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Wichtiger Hinweis/Korrektur zu Karstadt-Artikel vom 12.2.2015 Zunächst ein wichtiger Nachtrag in eigener Sache: Am 12. Februar 2015 habe ich unter dem Titel „Karstadt: massiver Jobabbau - droht eine Kündigungswelle?” unter anderem Folgendes ausgeführt: „Hinzu kommt, dass einige Filialen und Schnäppchencenter komplett geschlossen werden sollen (zum Beispiel Dortmund und Bremen, Saarbrücken im Jahr 2016).” Dies ist unzutreffend. Für die Karstadt-Filialen in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat ... weiter lesen
Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen. In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht . Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist , um daran teilzunehmen. Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste , die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben. Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten. In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse . 2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.11.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 1240/20 entschieden, dass ein Arbeitgeber keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer vereinbaren kann. Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg vom 10.12.2020 ergibt sich: Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber . Der Kläger war bei der Beklagten als Omnibusfahrer beschäftigt. Einen Betriebsrat gibt es bei der ... weiter lesen
Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte. Der Fall: Ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Parteien sieht u.a. folgende Regelung vor: „Der Angestellte ist ... weiter lesen
(Stuttgart) Die 11. Kammer des LAG Hamm hat am 19. Januar das Urteil in dem Mobbingprozess verkündet, wo ein Oberarzt den Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro verklagt hatte und das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund bestätigt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 19.01.2012 zum Urteil vom gleichen Tage, Az.: 11 Sa 722/10. Der 61 Jahre alte Kläger ist seit 1987 in einem Krankenhaus in Lünen beschäftigt. Der Kläger bewarb sich im Jahr 2001 ... weiter lesen
Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also lohnen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und um eine Abfindung zu kämpfen. Man hat keineswegs automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen (Ausnahme: Die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan). Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
Die 36 Jahre alte Klägerin wurde von der Beklagten, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit Mai 1997 zunächst als Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte beschäftigt und seit Oktober 1998 zur Leitung eines Kindergartens abgeordnet. Sie ist Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) und deshalb ordentlich unkündbar. Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden, deren § 6 die Mitarbeiter zur Loyalität verpflichtet und die Mitgliedschaft in Organisationen ausschließt, deren Grundauffassung, Zielsetzung und praktische Tätigkeit im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehen. Gemäß § 9 kann ein Dienstverhältnis aus wichtigem Grund beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in grober, die ... weiter lesen
Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14. Ausgangslage: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen