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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Parteien streiten darüber, ob eine nach Erteilung der Versorgungszusage tarifvertraglich eingeführte Nettogesamtversorgungsobergrenze in den Fällen der beiden Kläger anzuwenden ist. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben dies bejaht. Die Revisionen der Kläger hatten keinen Erfolg.
In den Arbeitsverträgen ist auf die Versorgungstarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen worden. Ein im Jahre 1986 geschlossener Änderungstarifvertrag begrenzt die Zusatzversorgung: Die Nettogesamtversorgung darf eine bestimmte Obergrenze des jeweiligen Nettovergleichseinkommens nicht mehr überschreiten. Die Auslegung der Übergangsregelung hat ergeben, dass die - für Altfälle etwas erhöhte - Obergrenze für die Kläger gilt. Dabei ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach, wie sie sich im Falle einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten sollen. Zuletzt wurde auch auf deinem YouTube-Kanal wieder nachgefragt. Welche Tipps kannst du Arbeitnehmern geben?
Fachanwalt Bredereck: Die erste Überlegung ist in diesen Fällen immer, warum gibt es die Abmahnung vom Arbeitgeber? Ich habe in der Praxis im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Abmahnungen erlebt, die man als Arbeitnehmer auch unterschiedlich ernst nehmen sollte. Manchmal wollen Arbeitgeber einfach nur Dampf ablassen, nachdem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird.
Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Auf den Telekommunikationszulieferer Nokia Siemens rollt einem Spiegel-Bericht zufolge eine Entlassungswelle zu. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 28.11.2011 über einen Brandbrief des Nokia Siemens Networks-Chefs, in dem Nokia Siemens Verluste eingesteht und eine „viel zu niedrige Profitabilität“ des Unternehmens bemängelt. Laut dem Spiegel-Bericht soll Nokia Siemens die wirtschaftlichen Probleme durch Abbau von weltweit 17.000 Stellen – 3000 davon in Deutschland – abfedern. Bei Massenentlassungen fragen sich die betroffenen Arbeitnehmer, ob und unter welchen Umständen es sinnvoll ist, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer ... weiter lesen
Schlagzeuger muß auch Regenmacher bedienen
Der Kläger ist in dem Kulturorchester des Beklagten als erster Schlagzeuger beschäftigt. Bei der Aufführung des Werkes "... wie Mohn und Gedächtnis" von Lars Woldt mußte er den sog. Regenmacher bedienen, der in der Partitur dem Schlagzeug zugeordnet war. Bei dem Regenmacher handelt es sich um ein 1,5 bis 2 Meter langes, mit Steinchen oder ähnlichem Material gefülltes Bambusrohr, mit dem durch Schütteln und Drehen regenähnliche Geräusche erzeugt werden. Der Kläger forderte dafür eine zusätzliche Vergütung von 100,00 DM pro Probe und 200,00 DM pro Konzert. Dies lehnte der Beklagte ab. Der Kläger hat geltend gemacht, der Regenmacher sei kein Musikinstrument, sondern ein Geräuscheffektgerät, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist.
Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Zahlreiche Mitarbeiter erwarten Kündigung
Der Flugbetrieb bei Air Berlin ist eingestellt, zahlreiche Mitarbeiter müssen nun in nächster Zeit ihre Kündigung erwarten. Täglich gibt es neue Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Nach aktuellem Stand konnten sich Bund und Länder nicht auf eine große Transfergesellschaft für die Mitarbeiter einigen. Für einen Teil der Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter) soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft aber möglich sein (vgl. Berliner Morgenpost vom 1.11.2017). Was gilt es für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten? ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
• Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen.
• Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren.
• Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen.
• Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist Sorgfalt geboten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass einzelne Klauseln unwirksam sind.
• Für den Arbeitnehmer lohnt es sich ... weiter lesen
In Deutschland haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung , wenn ihr Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber gekündigt wird. Eine Abfindung dient dabei in der Regel dazu, den finanziellen Verlust auszugleichen , den der Arbeitnehmer durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erleidet. In diesem Ratgeber werden die verschiedenen Voraussetzungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf eine Abfindung besteht.
Betriebsbedingte Kündigung : Ein Arbeitnehmer hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine Abfindung , wenn sein Arbeitsvertrag aufgrund betriebsbedingter Gründe gekündigt wird. Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag? Was ist für den Arbeitnehmer besser?
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung in Aussicht stellt, steht oft die Frage im Raum, ob man die Kündigung abwarten und gegebenenfalls dagegen klagen soll oder ob es besser ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben. Zwar hängt dies vom jeweiligen Einzelfall aber, aber generell kann man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bietet:
- Regelung offener Ansprüche (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie)
- Vereinbarung einer Abfindung
- Vereinbarung eines guten Zeugnisses (zumindest Note festlegen, evtl. auch ausformuliert als Anlage beifügen)
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