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Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe.
Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung?
Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung
Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
„Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.“ (Quelle: Bundesarbeitsgericht )
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat beits im Jahre 2005 (BAG, Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04) entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Kürzung des Arbeitslosengeldes zusteht, wenn er sich zu spät bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet.
Selbst wenn ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 246/20 entschieden, dass dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden kann.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 36/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit 1955 bei der Beklagten beschäftigt. Die betriebliche Altersversorgung bei der Beklagten war seit dem Jahr 1979 durch eine Betriebsvereinbarung (BV 1979) geregelt. Die BV 1979 ... weiter lesen
Eine rechtmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes wird von der Rechtsprechung nicht geduldet - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. 05. 2013, 7 AZR 525/11
Eine sachgrundlose Befristung ist nur für die Dauer von zwei Jahren erlaubt - von Ausnahmen in Tarifverträgen oder für junge Unternehmen einmal abgesehen. Danach verbietet das sog. Anschlussverbot, dass der Arbeitnehmer weiter sachgrundlos befristet beschäftigt angestellt werden kann. Wird diese Regel umgangen, duldet dies die Rechtsprechung nicht.
Der Fall mit dem umgangenen Anschlussverbot
Eine Arbeitnehmerin war zwei Jahre mittels einer sachgrundlosen Befristung bei einer Versicherung beschäftigt. Als ihr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bewerbung wegen Kopftuchs abgelehnt: Eigentlich werden in Berlin händeringend Lehrerinnen und Lehrer gesucht. Trotzdem wurde vor kurzem wieder eine Bewerberin abgelehnt, weil sie in Aussicht stellte, ihr muslimisches Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen zu wollen. Es folgt die Ablehnung, woraufhin die Betroffene vom Land Berlin eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg auch zu Recht.
Berliner Neutralitätsgesetz als Grundlage für Ablehnung: Das Land Berlin hatte sich bei der Ablehnung auf das Berliner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -
Ausgangslage:
Schlechte Nachrichten für Arbeitnehmer vom Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht hat die Chance zur Korrektur seiner zweifelhaften Rechtsprechung zu Arbeitszeugnissen ungenutzt gelassen. Zum Hintergrund: Schlechte Karten haben Arbeitnehmer bislang in Zeugnisrechtsstreitigkeiten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Note drei (zur vollen Zufriedenheit). Wollen sie eine bessere Benotung durchsetzen, müssen sie bessere Leistungen beweisen. Wer nicht über ein ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM).
Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie – Teil 1
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, wie mit terrorverdächtigen Arbeitnehmern umgegangen werden muss. Bei der arbeitsrechtlichen Behandlung des Problems ist entscheidend, ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der auf einer Namensliste der per EU-Verordnung erfassten terrorverdächtigen Personen geführt wird oder ob sich der Terrorverdacht aus anderen Anhaltspunkten ergibt. Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die Arbeitnehmer, die terrorverdächtig sind, aber nicht auf den Namenslisten geführt werden.
Kein automatisches ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen ... weiter lesen