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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, geraten im ersten Moment oft in Panik. Zukunftsängste und Enttäuschungen bestimmen das Denken. Dabei ist gerade in einer solchen Situation ein klarer Kopf gefragt. Nachfolgend wichtige Tipps, die Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten sollten.
1. Sofort anwaltlich beraten lassen
Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich in drei Wochen Zeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese Zeit sollte man allerdings nicht abwarten. Manchmal kann eine Kündigung zum Beispiel mangels ordnungsgemäßer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin erfaßt die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer elektronisch. Der Betriebsrat hat Zugriff auf das Zeiterfassungssystem. Nachdem es bei einzelnen Arbeitnehmern zu Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit gekommen war, wandte sich der Betriebsrat an das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Dieses stimmte mit der Arbeitgeberin Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Verstößen ab. In der Folgezeit schaltete der Betriebsrat das Amt erneut ein und übermittelte ihm Ausdrucke aus der elektronischen Zeiterfassung. Diese enthielten Namen und tatsächlich geleistete Arbeitszeiten der einzelnen Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin sah die Weitergabe als unzulässig an.
Der Betriebsrat hat daraufhin beantragt ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Ausgangslage
Die Nutzung der EDV im Betrieb ist häufig nur unzureichend geregelt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Veranlassung, auf die erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken beim Zugang zum Internet im Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Nach der obigen Entscheidung kann die (auch unbewußte) Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Die Entscheidung (LArbG Mainz, Urteil vom 11.12.2015, 5 Sa 10/15):
Im Streit stand im Wesentlichen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte die Kündigung darauf, dass der ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein Arbeitgeber darf im Rahmen von Kündigungen bei einer vorzunehmenden Sozialauswahl die Kindesunterhaltsverpflichtungen eines Beschäftigten wegen vermuteter Großelternzahlungen nicht unberücksichtigt lassen. Dies gelte umso mehr, wenn der Arbeitnehmer zuvor für seine minderjährigen Kinder Elternzeit in Anspruch genommen hat und damit seine Unterhaltspflichten auf der Hand liegen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 29. Januar 2015 (Az.: 5 Sa 390/14).
Im konkreten Fall hielten die Mainzer Richter die ordentliche Kündigung eines Montageschlossers wegen einer fehlerhaft durchgeführten ... weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, wenn er eine Abfindung erhalten will. Aber welches Gericht ist zuständig? Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen?
Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein sensibles Thema, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer große Auswirkungen haben kann. In Deutschland ist die Form der Kündigung gesetzlich geregelt, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen, um wirksam zu sein. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nicht per E-Mail oder mündlich ausgesprochen werden kann.
Warum ist die Schriftform bei Kündigungen so wichtig?
Die Schriftform bei Kündigungen dient dazu, sicherzustellen, dass die Kündigung nachweisbar ist und alle relevanten Informationen enthalten sind. Durch die schriftliche Formulierung der Kündigung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die frühere ZDF-Reporterin Birte Meier ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen einer gleichen Entlohnung von männlichen und weiblichen Kollegen im Sender gescheitert. Die Journalistin hat ihre Möglichkeiten vor den Arbeitsgerichten noch nicht ausgeschöpft und eine angebliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nicht fristgerecht begründet, so die Karlsruher Richter in ihrer am Dienstag, 19. Juli 2022, veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 75/20).
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein jahrelanger Prozess um die gleiche Bezahlung von männlichen und weiblichen Journalisten beim ZDF. Meier, die 2022 zum Privatsender RTL gewechselt ist, war beim ZDF als ... weiter lesen
Stalking kann eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen, wenn das Opfer eine Arbeitskollegin ist. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -. Ausgangslage: Unangemessenes Verhalten gegenüber Arbeitskollegen führt auf lange Sicht sicher zu einer sozialen Ächtung des jeweiligen Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. Inwieweit ein solches Verhalten den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) berechtigt, ist im Einzelfall umstritten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Eine entsprechende Vorwarnung (nicht Abmahnung) des Arbeitgebers an den betroffenen Arbeitnehmer die Kontaktaufnahmen mit einer sich belästigt fühlenden ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam.
2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können.
Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat.
Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt.
3. Der Text des Kündigungsschreibens:
Sehr ... weiter lesen