Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Nördlingen zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.
Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten.
Beendigungsdatum: Ein wichtiger Punkt, der im Aufhebungsvertrag festgelegt werden sollte, ist das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dies sollte klar und eindeutig festgehalten ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei manchen Arbeitsverhältnissen ist der Führerschein essentielle Voraussetzung dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Verliert er diesen, kann das auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot besteht für Arbeitnehmer oft noch die Möglichkeit, diesen Zeitraum in die Urlaubszeit zu legen. Problematisch wird es aber bei einem längeren Fahrverbot. Ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis kann dann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn die Ursache dafür im privaten Bereich liegt. Der Arbeitnehmer kann ... weiter lesen
Nachtarbeit und Ausgleichsleistungen des Arbeitgebers
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Unternehmen der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, als Maschinenbediener beschäftigt. Der Kläger arbeitet ausschließlich nachts. Der Stundenlohn ist mit 18,40 DM vereinbart. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist kein Tarifvertrag anzuwenden. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wie die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, besteht nicht.
Der Kläger hat mit der im Herbst 1999 erhobenen Klage geltend gemacht, die Beklagte schulde ihm für die seit 1997 geleisteten Nachtarbeitsstunden den gesetzlichen Nachtarbeitszuschlag. Angemessen sei der im Manteltarifvertrag für ... weiter lesen
Erfurt (jur). Kirchliche Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag von den für kirchliche Beschäftigte vereinbarten Vergütungen abweichen. Auch wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) hält, sind davon abweichende Arbeitsvertragsklauseln grundsätzlich wirksam, urteilte am Donnerstag, 24. Mai 2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 308/17). Werde gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, müssten die Kirchen dies selbst ahnden.
Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht. Dieses geht auf das im Grundgesetz verankerte ... weiter lesen
Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit?
Der Kläger ist bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag bedarf eine Nebenbeschäftigung der Zustimmung der Beklagten. Die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers beträgt 40 Stunden. Seit Jahren arbeitet der Kläger ohne Zustimmung der Beklagten bei einem Gebäudereinigungsunternehmen. Wie er der Beklagten auf deren Aufforderung hin mitteilte, ist er dort an 19 oder 20 Tagen im Monat zwei Stunden oder an 12 Tagen im Monat drei Stunden beschäftigt. Die Beklagte nahm diese Erklärung zum Anlaß, den Kläger abzumahnen. Er habe seine Nebenbeschäftigung ohne ihre Zustimmung aufgenommen und damit seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Der ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, AZ: 2 BvL 4/10
Der Fall: Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein in Hessen auf Lebenszeit verbeamteter Universitätsprofessor, begehrte die Feststellung, dass seine Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung nicht genüge.
Die Entscheidung: Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen ... weiter lesen
Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl der Auftraggeber für die Abgrenzung der freien Mitarbeiter von Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern nicht entscheidend.
Auch bei mehreren Tätigkeiten wird einzeln geprüft. Es erfolgt eine separate Prüfung für jede einzelne Tätigkeit des ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13.
Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, zu der geplanten Standortschließung in Bochum.
Ausgangslage:
Opel verhandelt weiter über einen Sozialtarifvertrag im Zusammenhang mit den geplanten Kündigungen wegen der Schließung des Werks in Bochum. Laut aktueller Pressemeldungen muss allein für den Personalabbau eine halbe Milliarde Euro aufgebracht werden. Das wären 160.000 € pro wegfallendem Arbeitsplatz. Die konkreten Regelungen auch hinsichtlich der bereits vereinbarten Eckpunkte des Sozialtarifvertrags (Investitionen in das Warenverteilzentrum, Ausbau der Belegschaft im Warenverteilzentrum, Wechselangebote an Mitarbeiter zu ... weiter lesen