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Experten-Ratgeber
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• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen
Grundsätzlich ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge nicht zulässig, damit der Arbeitgeber nicht durch den fortlaufenden Abschluss solcher Verträge die zu Gunsten der Arbeitnehmer bestehenden Kündigungsschutzvorschriften umgehen kann. § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG ) sieht dann aber die Möglichkeit einer Befristung aus sachlichem Grund vor. Das Gesetzt enthält hierzu dann einen nicht abschließenden Beispielskatalog wie z.B. nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung, Befristung zur Erprobung oder Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. § 14 Absatz 2 TzBfG lässt dann aber auch in einem ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftliche Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir haben ja schon häufiger darüber gesprochen, dass es für Arbeitnehmer speziell im Fall einer Kündigung ratsam ist, gegen diese vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Wie sieht es denn nun bei Geschäftsführern aus? Können und sollten auch die vor dem Arbeitsgericht klagen? Fachanwalt Bredereck: Die Möglichkeiten für Geschäftsführer, vor dem Arbeitsgericht zu klagen, sind vom Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren stark erweitert worden. Es besteht somit also durchaus eine Alternative zu den ... weiter lesen
• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen: die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei einer wiederholten Bewerbung jedes Mal neu mitgeteilt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 -. Fall: Der Kläger, ein schwer behinderter Mensch, hatte sich innerhalb sehr kurzer Zeit zweimal um verschiedene Stellen beim selben Arbeitgeber beworben. Jedenfalls bei der zweiten Bewerbung hatte er die Schwerbehinderung nicht konkret angegeben. In den Anlagen war allerdings eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgesandt worden. Nachdem der Kläger mit seiner ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung oder sonstige Ansprüche aus dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des BGH vom 13. September 2010 – 1 StR 220/09 –, BGHSt 55, 288-314. Ausgangslage: Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst. Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten: Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einzelnen Kandidaten direkte oder indirekte finanziellen Unterstützungen oder sonstige Zuwendungen, Hilfen oder Ähnliches gewährt. Das gilt zumindest dann, wenn dies Einfluss auf die Wahl hat. Ein solcher Einfluss kann etwa durch bestehen, dass einem einzelnen Kandidaten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 – 2 O 329/13 –, juris . Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen? Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen Laut eines aktuellen Berichts des Onlineportals Der Westen werden in den kommenden Tagen 47 Arbeitnehmer des Klinikum Niederberg die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Der Pressebericht zitiert eine Person aus dem Unternehmen, die verlauten ließ, dass „jede Kündigung schmerzt“. Das Klinikum habe, so zitiert der Online-Dienst einen Gewerkschaftsvertreter, „hohe Kooperationsbereitschaft“ gezeigt. Auch wenn das Unternehmen und der Betriebsrat mitfühlend und kooperativ vorgehen – was im Einzelfall auch ernst gemeint sein kann – das Resultat ... weiter lesen
Erfurt (jur). Werden Arbeitnehmer über Scheinwerkverträge in einer Firma eingesetzt, begründet dies nicht immer ein festes Arbeitsverhältnis in dem eingesetzten Betrieb. Anspruch auf Festeinstellung besteht bei solch einer „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ nicht, wenn der Leiharbeitgeber über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, urteilte am Dienstag, 12. Juli 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 352/15). Es wies damit die Klage einer technischen Zeichnerin auf Festeinstellung beim Daimler-Konzern in Stuttgart ab. Grundsätzlich können Arbeitgeber mit anderen Unternehmen Werkverträge vereinbaren, so dass ihre Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Pressemeldungen zufolge plant IBM weltweit ein Viertel seiner Mitarbeiter zu entlassen. Auch wenn es dazu keine offiziellen Bestätigungen des Unternehmens gibt. Angeblich soll der Stellenabbau zeitnah beginnen. In jedem Fall wird das Unternehmen wohl massiv umstrukturieren. Solche Umstrukturierungen können durchaus auch Vorbereitung für spätere (erleichterte) Kündigungen sein. In Amerika ist der Stellenabbau für Unternehmen oft leichter als in Deutschland, wo die Mitarbeiter durch das Kündigungsschutzgesetz sehr gut geschützt sind. Auch wenn das Unternehmen den ... weiter lesen