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Vereinbarung über 80 Prozent Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer, die Entstehung des Provisionsanspruches nicht beeinflussen kann. Eine entsprechende Vereinbarung ist unwirksam (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Häufig übersehen Arbeitgeber bei der Vereinbarung von Provisionen, dass diese Vereinbarungen nur in einem bestimmten Verhältnis übrigen Vergütung zulässig geregelt werden können. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Entstehung des Anspruchs keinen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen und damit drohe, die Aufnahme zu veröffentlichen. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Nach Ansicht des ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 08.07.2020 zum Aktenzeichen 10 U 1133/16 entschieden, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) den Anstellungsvertrag seines langjährigen Geschäftsführers mit außerordentlicher fristloser Kündigung vom 16.10.2013 wirksam beendet hat.
Aus der Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 08.07.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit Oktober 1998 als Geschäftsführer des Beklagten tätig; zunächst kommissarisch und seit dem 13.06.2000 kraft Bestellung. Im Jahre 2013 wurden gegen den Kläger anonym Vorwürfe erhoben, die zu einer Sonderprüfung führten. Deren Ergebnis gab dem Beklagten Anlass, den ... weiter lesen
Viele Kündigungen leiden unter erheblichen Fehlern. Sie scheitern daran, dass die Formalien oder die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes oder anderer Arbeitnehmerschutzgesetze nicht beachtet wurden. Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsvertrags gelten die folgenden Regeln.
Form / Zugang der Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. November 2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 313/20 in einem von Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, regelmäßig die Vermutung im Sinne von § 22 AGG begründet, dass der/die erfolglose schwerbehinderte Bewerber/in im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde.
Zwischen den Parteien besteht Streit darüber, ob der beklagte Landkreis (nachfolgend „Beklagter“ ... weiter lesen
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15).
Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht mit Vor- und Nachteilen verbunden. Für beide Parteien gilt es also, im Einzelfall genau zu überprüfen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen solchen Aufhebungsvertrag die beste Option ist.
Vor- und Nachteile für Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag
Der zentrale Vorteil des Arbeitgebers besteht darin, dass der Arbeitnehmer mit Abschluss des Aufhebungsvertrags auf seinen Kündigungsschutz und eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Nachteil: Der Arbeitnehmer hat im ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Grundsatz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist eine Abmahnung grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn die Kündigung entweder wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, dass dieser steuern kann oder wenn sich die Kündigung auf einen Grund in der Person des Arbeitnehmers stützt, den dieser durch steuerbares Verhalten beseitigen kann. Das bedeutet umgekehrt, dass im Falle betriebsbedingter Kündigungen Abmahnungen grundsätzlich keine Rolle spielen können. Hier stammt bereits der Grund für die Kündigung nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers. Folglich kann er vom Arbeitnehmer auch nicht beeinflusst werden. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.5.2020 zum Aktenzeichen 5 AZR 387/19 entschieden, dass der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer , der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge hat. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.
Die Arbeitgeberin hat Anspruch auf schriftliche Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter dem Arbeitnehmer unterbreiteten Vermittlungsvorschläge für die Zeit vom 1. Februar 2013 bis zum 30. November 2015 unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitszeit, ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen.
Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen