Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Hennef zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13.
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Emely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers: Nicht jede kleine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen ... weiter lesen
Der Kläger war bei der beklagten Immobiliengesellschaft als Organisator beschäftigt. Er war Mitglied des Betriebsrats. Zwischen März und Mai 2002 führte der Kläger, ohne dass die Beklagte davon wusste, von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius (über 18 Stunden, Kosten 1.355,76 Euro). Die Beklagte, die anfangs einen anderen Arbeitnehmer verdächtigt hatte, kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein wichtiger Grund liege nicht vor. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben die Zustimmungserklärung des Betriebsrats nicht in schriftlicher Form beigefügt gewesen, was er unverzüglich gerügt habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15).
Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 38 Ga 14897/19 auf den Antrag eines weiteren Bewerbers auf vorläufige Unterlassung der Stellenbesetzung der Direktorenstelle der Bundesstiftung Bauakademie mit dem ausgewählten Bewerber bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Stellenbesetzung vorläufig nicht untersagt wird.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich:
Der weitere Bewerber hat sich ebenfalls auf die Direktorenstelle beworben und war nicht berücksichtigt worden. Er hat ebenfalls unter anderem geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei nicht ordnungsgemäß ... weiter lesen
Der Kläger ist an einer Universität des beklagten Landes als Hausmeister vollzeitbeschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag. Nach diesem Tarifvertrag fällt bei Hausmeistern regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft an. Aus diesem Grund gilt für sie abweichend von § 15 Abs. 1 BAT anstelle der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden nach einer tariflichen Sonderregelung eine von 50,5 Stunden. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die tarifliche Sonderregelung sei unwirksam. Sie verstoße gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht ... weiter lesen
In der heutigen Arbeitswelt kann es manchmal vorkommen, dass ein Arbeitgeber gezwungen ist, einen Mitarbeiter zu kündigen .
Dabei gibt es zwei grundlegende Arten von Kündigungen : die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung .
In diesem Ratgeber werden wir die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Kündigungen erklären und auf die Besonderheiten eingehen, unter welchen wichtigen Gründen eine außerordentliche Kündigung erfolgen kann.
Ordentliche Kündigung :
Eine ordentliche Kündigung ist die übliche Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses . Der Arbeitgeber muss in der Regel eine Kündigungsfrist einhalten , die je nach Arbeitsvertrag und Arbeitsgesetz ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 25.01.2016 zu den Aktenzeichen 2 Ws 1/16 und 2 Ws 2/16 entschieden, dass AGG-Hopping eine Betrugsstraftat darstellen kann und hat eine Hauptverhandlung gegen sogenannte mögliche AGG-Hopper zugelassen.
Täuschungshandlung
Dazu müsste zunächst eine Täuschungshandlung durch eine (nicht ernst gemeinte) Bewerbung vorliegen und sodann Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG angemeldet werden.
Für die Richter des Oberlandesgerichts liegen strafrechtlich relevante Täuschungshandlungen beim AGG-Hopping vor, da die AGG-Hopper jeweils über die subjektive Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbungen täuschten. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag:
Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen.
Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers:
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O).
Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
In einem gerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag ist gerade bei Führungskräften die Regelung des Zeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil.
Wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16) zeigen, helfen die besten Formulierungen nichts, wenn diese letztendlich nicht durchsetzbar sind. Bei der Formulierung eines Vergleichs muss eben immer auch darauf geachtet werden, dass dieser, wird der Vergleich nicht eingehalten, auch durchsetzbar ist. Durchsetzbar heißt vollstreckbar. Um vollstreckbar zu sein ist es wichtig, dass ein Vergleich so formuliert ist, dass ... weiter lesen
Wenn in einem Arbeitsvertrag auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT verwiesen wird, im übrigen aber die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands (AVR) gelten sollen, ist damit nicht die Anwendung auch der Arbeitszeitregelungen des BAT vereinbart worden. Der Abschluss eines Tarifvertrages im öffentlichen Dienst, der die befristete Absenkung der Arbeitszeit und – proportional – der Vergütung bei Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen regelt, führt deshalb nicht dazu, dass auf Grund der arbeitsvertraglichen Regelung auch die Arbeitszeit entsprechend abzusenken ist. Die Höhe der Vergütung für die hiernach unverändert zu leistende Arbeitszeit richtet sich nach derjenigen ... weiter lesen