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Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Für den Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer auch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) heranziehen. Das MDK-Gutachten kann mögliche Zweifel an der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entkräften, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 8. September 2016 veröffentlichten Urteil vom 6. Juli 2016 entschied (Az.: 9 Sa 20/16). Es gab damit einer leitenden Verkaufsberaterin aus Südbaden recht. Sie hatte ihr Arbeitsverhältnis am 27. Oktober 2015 zum 31. Januar 2016 gekündigt. Seit dem 27. Oktober 2015 war sie auch durchgehend arbeitsunfähig krank. Ein Arzt hatte ihr ... weiter lesen
Der Arbeitsplatz stellt für die allermeisten Menschen die finanzielle Existenzgrundlage dar. Die Kündigung des Arbeitsplatzes ist daher im Normalfall ein nicht unerheblicher Schock für die Betroffenen. Nicht selten lohnt es sich jedoch, gegen die Kündigung vorzugehen. Dabei sind jedoch Fristen einzuhalten. Wenn sich der/die Betroffene nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt, dann wird die Kündigung rechtskräftig. Daher sollte nach dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden. Gerade in größeren Unternehmen ist vor einer Kündigung eine ... weiter lesen
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Betrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen - 7 ABR 91/11 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern mit der Begründung verweigert, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend geplant sei. Der Arbeitgeber hatte nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragt. Anders als in den Vorinstanzen, hatte der Antrag vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Zum rechtlichen Hintergrund: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich. Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten. Ohne Arbeit keinen Lohn. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit ... weiter lesen
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt. Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Die Erben können nach dem Tod des Arbeitnehmers die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs verlangen - Vorabentscheidung des EuGH vom 12.06.2014, C - 183/13, Sache Bollacke / K + K Der Europäische Gerichtshof hat bereits in der aufsehendenerregenden Entscheidung Schultz-Hoff (C 350-06) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Hierüber habe ich an anderer Stelle bereits berichtet. Diese Entwicklung setzt sich in der neuen Entscheidung vom 12.06.2014 zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers fort. Der Fall zur Urlaubsabgeltung In dem entschiedenen Fall klagte die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen seine ehemalige ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Volksverhetzung auf Facebook, private Trunkenheitsfahrten mit dem PKW, privater Handel mit Kinderpornos – in letzter Zeit wird immer wieder diskutiert, inwieweit Straftaten des Arbeitnehmers im Privatbereich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können. Nicht selten sprechen Arbeitgeber unter dem Druck der Öffentlichkeit zunächst mal eine Kündigung aus. Doch sind solche Kündigungen wirksam? Halten sie einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte im Rahmen einer vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage stand? Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps: ... weiter lesen