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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten. Ohne Arbeit keinen Lohn. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit ... weiter lesen
Gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) haben Arbeitnehmer, welche in Vollzeit beschäftigt sind, einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit. Um diesen Anspruch erwirken zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der betreffende Beschäftige muss mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sein Der Betrieb hat mindestens 16 Beschäftigte Es dürfen keine betrieblichen Gründe einer Reduzierung der Arbeitszeit entgegenstehen Auch hat der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 spätestens drei Monate vor dessen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter doch wieder dienstfähig, hat er nur auf Antrag Anspruch auf möglichst rasche Wiedereingliederung. Der Dienstherr darf dann nicht abwarten, bis eine voll dem früheren Status entsprechende Stelle frei geworden ist, wie am 15. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 4.21). Vielmehr müsse er „jegliche zumutbare Verwendungsmöglichkeit“ prüfen. Voraussetzung hierfür ist aber ein Antrag. Wird ein dienstunfähiger Beamter wieder dienstfähig, kann er bis zu zehn Jahre lang wieder „reaktiviert“ werden. Nach Landesrecht kann die Frist auch ... weiter lesen
Der Spiegel ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint. Die Corona -Pandemie hat auch mittelbar dem Medienunternehmen Spiegel zugesetzt, da Werbeeinnahmen ausblieben . Nun sollen Arbeitsplätze eingespart werden. Als Arbeitgeber plant der Spiegel einen sozial-verträglichen Stellenabbau , bei dem vor allem ältere Arbeitnehmer ausscheiden sollen und die freiwerdenden Arbeitsplätze nicht neu besetzt werden. Die rentennahen Arbeitnehmer , die 1966 oder früher geboren sind, sollen durch Altersteilzeit oder den Vorruhestand verbunden mit der Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis gelockt werden. Der Spiegel weist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen und damit drohe, die Aufnahme zu veröffentlichen. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Nach Ansicht des ... weiter lesen
Kassel (jur). Beantragen Beschäftigte nach ihrer Altersteilzeit bis zu Beginn ihrer abschlagfreien Rente ab 63 vorübergehend noch Arbeitslosengeld, darf grundsätzlich keine Sperrzeit verhängt werden. Denn mit der Altersteilzeitvereinbarung liegt ein „wichtiger Grund“ vor, das Arbeitsverhältnis zu beenden, so dass eine Sperrzeit nicht begründet werden kann, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag, 12. September 2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R). Damit darf die Bundesagentur für Arbeit (BA) besonders langjährigen Versicherten nicht das Arbeitslosengeld I vorenthalten, nur weil sie nach ihrer Altersteilzeit sich noch bis zum Beginn ihrer abschlagfreien Rente nach dem 63. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fristlose Kündigung ohne Abmahnung Grundsätzlich ist vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung des Arbeitgebers erforderlich. Der Arbeitnehmer soll dadurch die Möglichkeit haben, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Das gilt allerdings nicht für Fälle, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart beeinträchtigt ist, dass es ersterem nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist am Arbeitsverhältnis festzuhalten. Morddrohung als Grund für ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Selbstständige in anderen EU-Ländern bleiben dort auch dann aufenthaltsberechtigt, wenn ihnen nach mehr als einjähriger Tätigkeit die Aufträge ausgehen. Ihnen „bleibt die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten“, urteilte am 20. Dezember 2017 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines rumänischen Stuckateurs in Irland (Az.: C-442/16). Der Rumäne hatte von 2008 bis 2012 als selbstständiger Stuckateur in Irland gearbeitet. Regelmäßig hatte er seine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Wegen der rückläufigen Konjunktur gingen ihm 2012 die Aufträge ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat Mit Urteil vom 22.10.2019 zum Aktenzeichen 3 AZR 429/18 entschieden, dass das dreistufige Prüfungsschema für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften auch dann Anwendung findet, wenn eine Versorgungsordnung infolge eines Betriebsübergangs durch eine beim Erwerber bereits geltende Betriebsvereinbarung abgelöst werde. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 34/2019 vom 22.10.2019 ergibt sich: Das BAG hat die Bindung an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert. Danach seien den ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.08.2019 zum Aktenzeichen 44 Ca 8580/18 entscheiden, dass die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung darstellt. Aus der Pressemitteilung Nr. 22/19 des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.10.2019 ergibt sich: Der Kläger wurde von einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt. Er hat den Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigung wegen Straftat Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen. Straftat mit Videoaufnahmen beweisen Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen ... weiter lesen
Mainz (jur). Gestalten „freie“ Radiomoderatoren eigenverantwortlich das Radioprogramm, ist ihre Arbeit nicht als sozialversicherungspflichtige, sondern als selbstständige Beschäftigung einzustufen. Der Radiosender muss daher keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch, 31. August 2016 (Az.: L 6 R 95/14). Damit bekam ein privater Rundfunksender recht. Dieser hatte 2009 mit einer Radiomoderatorin einen „freien Mitarbeitervertrag“ geschlossen. Danach erhielt die Frau ein Tageshonorar und musste zusammen mit einem Kollegen das Morgenprogramm des Senders eigenverantwortlich bearbeiten. Der Sender machte für das ... weiter lesen