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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Leitung der Betriebsversammlung durch den Vorsitzenden des Betriebsrats:
Die Leitung der Betriebsversammlung hat der Betriebsratsvorsitzende oder, wenn diese nicht anwesend ist, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende zu übernehmen. Sind beide verhindert, kann der Betriebsrat auch ein anderes Betriebsratsmitglied mit der Leitung beauftragen.
Aufgaben des Versammlungsleiters:
Zu den Aufgaben des Versammlungsleiters gehört es, das Wort zu erteilen oder auch wieder zu entziehen, Redezeiten zu beschränken und ggf. Versammlungsleiter zur Ordnung zu rufen. Es muss zudem Abstimmungen leiten und entsprechende ... weiter lesen
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.
Nach § 131 InsO kann eine Rechtshandlung ua. dann angefochten werden, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers erfüllt worden ist, ohne dass er dies „in der Art" beanspruchen konnte. Dann liegt eine inkongruente Deckung vor. Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, bewirkt die Zahlung im Regelfall eine inkongruente Deckung, weil die Erfüllung nicht ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte erst kürzlich dar, dass der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers regelmäßig eine außerordentliche Kündigung wegen berechtigter Umstände begründen kann. Anzuführen sei indes, dass eine alleinige strafrechtliche Bewertung der Umstände nicht ausreichend sei. In seinem Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11) erklärte das BAG, dass eine solche Verdachtskündigung nicht allein darauf ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Firmen müssen bei ihnen eingesetzte Leiharbeiter von der Leiharbeitsfirma abwerben können. Zwar darf die Leiharbeitsfirma für den dadurch erlittenen wirtschaftlichen Schaden eine Vermittlungsprovision verlangen; diese muss aber angemessen sein und darf den Wechsel des Leiharbeitnehmers in ein reguläres Arbeitsverhältnis nicht erschweren oder faktisch verhindern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 22. April 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: III ZR 51/21).
Damit geht eine Leiharbeitsfirma aus Baden-Württemberg wegen einer unwirksamen Vertragsklausel nun bei einer geforderten Vermittlungsprovision leer aus. Das Unternehmen hatte mit einem ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zur Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09). Der Fall: Der Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 zur Beweislast bei der Ankündigung oder Androhung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitnehmer entschieden.
Die „Ankündigung oder Androhung einer Arbeitsunfähigkeit “ bei objektiv nicht bestehender Erkrankung kann „an sich“ einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken.
Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.03.2021 zum Aktenzeichen 41 Ca 16379/20 entschieden, dass nach § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, „von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.“
Diese Vorschrift gilt auch und gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist oder werden soll.
§ 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG stellt auf die tatsächlichen einvernehmlichen Arbeitsbedingungen ab.
Nach § 48 Absatz 1a Satz 2 2. Alternative ArbGG reicht für den Gerichtsstand des Arbeitsortes der Ort aus, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeit ... weiter lesen
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. Aufgabe der ULAK ist insbesondere, die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage an die Arbeitnehmer zu sichern. Die hierfür erforderlichen Mittel haben die im Geltungsbereich des Bau - Rahmentarifvertrags tätigen Arbeitgeber des Baugewerbes durch Beiträge aufzubringen. Der Neunte Senat hatte in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, ob Arbeitgeber mit Sitz in Polen, Rumänien und Slowakei verpflichtet sind, Beiträge für die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland ... weiter lesen