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• Zum Betriebsrat wählen lassen kann sich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit sechs Monaten dem Betrieb angehört. • Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Betriebsrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Arbeitsverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied. • Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. • Betriebsratsmitglieder werden von der Arbeitsleistung befreit, wenn die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben der Arbeitsleistung ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Schwarzarbeit als Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber kann eine Kündigung unter verschiedenen Umständen auf eine Schwarzarbeit des Arbeitnehmers stützen. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine anderweitige Verletzung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Zum einen kann durch die Schwarzarbeit das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschmälert werden. Zum anderen kann sich die Schwarzarbeit auch auf das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers negativ auswirken. In beiden Fällen kommt eine Kündigung des Arbeitgebers in Betracht.
Bei ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht relativiert den bisherigen Grundsatz, dass verhaltensbedingte Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn es sich bei den gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen um Dinge von geringem Wert handelt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer seiner jüngsten diesbezüglichen Entscheidung (10.06.2010) seinen bislang von ihm selbst fortwährend vertretenen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des Arbeitnehmers auf ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter. Viele Mitarbeiter wurden daraufhin versetzt. So auch die hiesige Klägerin. Die Klägerin griff diese Versetzung an und war in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14).
Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen.
Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält.
Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies können betriebsbedingte Kündigungsgründe (zum Beispiel Stilllegung des Betriebes), ... weiter lesen
Der Flugzeugbauer Airbus hat sich ein strenges Sparprogramm auf diktiert .
Die Corona-Pandemie hat die Situation bei Airbus noch einmal verschärft.
Von Airlines bestellte Flugzeuge wurden storniert, die Produktion an den europäischen Standorten musste heruntergefahren werden.
Die Folgen spürt auch das Werk in Bremen, in dem unter anderem die Flügel ausgerüstet werden.
Hier sollen 440 Stellen im kommerziellen Flugzeugbau wegfallen, 160 weitere bei der Konzerntochter Premium Aerotec .
In Deutschland sollen deshalb 5.100 Arbeitsplätze gestrichen werden, weltweit etwa 15.000 Arbeitsplätze.
Airbus verzichtet vorerst auf betriebsbedingte Kündigungen
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Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Die Supermarktkette Real ist derzeit im Umbruch.
Fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter ist gefährdet.
Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen .
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Real-Mitarbeiter und Real-Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage .
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Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16).
Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ist, ... weiter lesen