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Experten-Ratgeber
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Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem neuen Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob bzw. inwieweit Umkleidezeiten als Arbeitszeit einzuordnen sind. Das Urteil fügt sich ein in eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeit. Bringt es denn eine Klärung der Sache? Fachanwalt Bredereck: In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es um das Thema Umkleidezeiten. Weshalb ist die Entscheidung zu einem solchen Gesprächsthema geworden? Fachanwalt Dineiger: Es ging dabei maßgeblich um ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelt am 19.12.2019 über eine weitere Berufung um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Daimler AG wegen verbalen Beleidigungen und fremdenfeindlichen Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten. Aus der Medieninformation des LAG BW vom 13.12.2019 ergibt sich: Der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger ist seit 1983 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. und 5. Juni 2018 außerordentliche fristlose Kündigungen ausgesprochen und diese damit begründet, dass der Kläger Herrn K., einen türkischen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 3 Sa 644/12 – juris). Allgemeines: Heutzutage nutzt fast jeder Deutsche das Internet. Ganz beliebt sind bei uns Soziale Netzwerke wie Facebook. Weltweit nutzen etwa eine halbe Milliarde Menschen das Soziale Netzwerk, in Deutschland beträgt die Anzahl der User laut Zeit-Online 20 Millionen. Doch die ausgiebige Nutzung der Internetplattform ist nicht frei von Gefahren. Internetbenutzer geben ihre Daten immer bereitwilliger preis, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Dies gilt sowohl für private ... weiter lesen
Der über 55 Jahre alte Kläger ist seit 1980 bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Als Kommissionierer hat er die Aufgabe, mit Hilfe eines Förderfahrzeugs Warengebinde aus Regalen zu ziehen und in Behälter zu verladen. Die Beklagte zahlt neben dem Grundlohn eine Prämie, wenn der Arbeitnehmer eine "Normalleistung 1,0" übertrifft. Nach Darstellung der Beklagten erreichte der Kläger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nur zwischen 0,52 und 0,59 der "Normalleistung" und unterschritt die Durchschnittsleistung um 40 bis 50 vH. Nachdem die Beklagte den Kläger in zwei Abmahnungen erfolglos aufgefordert hatte, mindestens eine Leistung von 100 vH zu erzielen, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße. In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber , der betriebsbedingte Kündigungen aussprechen möchte, muss in der Regel einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Dies dient dazu, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen für die betroffenen Mitarbeiter abzufedern und eine faire Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. Wann ein Arbeitgeber einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen muss, wird gesetzlich im § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsbedingte Kündigungen sind laut § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gerechtfertigt, wenn betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht zeitlich uneingeschränkt. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist weder auslegungsfähig noch verfassungskonform auslegungsbedürftig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 – 6 Sa 28/13 –, juris, ausdrücklich gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, (BAG, Urteil vom 06. April 2011 – 7 AZR 716/09 –, BAGE 137, 275-291).weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O). Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen
Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen. Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen